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Berufskraftfahrer müssen zum Transport von Personen sowie Gütern entsprechend qualifiziert sein.
Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerblichen und genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung.
Angehende Unternehmer müssen ihre fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs nachweisen.
Angehende Unternehmer müssen ihre fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs (ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr) nachweisen.
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und Schiene sowie auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen beteiligt und denen Pflichten und Verantwortlichkeiten zugewiesen sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Für Fahrer, die Transporte von Gefahrgut durchführen, ist eine zusätzliche Bescheinigung erforderlich. Für diese Bescheinigung, die ADR-Schulungsbescheinigung, ist das Ablegen von verschiedenen Prüfungen notwendig.
Prüfungstermine und Anmeldung zur IHK-Sachkundeprüfung "zum Geprüften Versicherungsfachmann IHK/zur Geprüften Versicherungsfachfrau IHK" in Hannover.
Anmeldung zur IHK-Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK/Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ in Hannover.
Anmeldung zur IHK-Sachkundeprüfung "Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK" in Hannover.
Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Das Arzneimittelgesetz erlaubt jedoch Ausnahmen. Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis. Die IHK führt die entsprechende Prüfung durch.
Spielgeräteaufsteller müssen ihre Sachkunde belegen können. Dafür ist die Teilnahme an einer Unterrichtung erforderlich. Mit dieser Unterrichtung wird das Ziel verfolgt, die Aufsteller von Spielgeräten mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften, den fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen.
Die Ablegung der Fachkundeprüfung ist Teil des Erlaubnisverfahrens, so dass als erster Schritt der Waffenhandelsantrag bei der örtlichen Waffenbehörde (Landkreise und große Städte) zu stellen ist.
Die Unterrichtung nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) richtet sich an Beschäftigte in Bewachungsunternehmen. Weitere Informationen sowie die kommenden Termine.