Prüfungen & Unterrichtungen

Beschleunigte Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG)


Berufskraftfahrer müssen zum Transport von Personen sowie Gütern entsprechend qualifiziert sein und eine Prüfung hierfür ablegen.

Orientierungsrahmen zu den Prüfungen

Welche Frage kann ein Prüfungsteilnehmer erwarten, wenn es um das Thema „Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehr“ geht? Was verbirgt sich hinter dem Kenntnisbereich „Vorschriften für den Personenverkehr“? Die Orientierungsrahmen der IHKs zum Güter- und Personenverkehr konkretisieren die Prüfungsinhalte, die in der Anlage 1 zur Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung vorgegeben sind.

Anmeldung zur Prüfung

  1. Melden Sie sich erst zu einem Prüfungstermin an, wenn Sie sich ausreichend dafür vorbereitet haben.
  2. Die Prüfung dürfen Sie vor der IHK Hannover ablegen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in unserem Zuständigkeitsgebiet haben. Zuständig ist die IHK Hannover für die Region/Stadt Hannover sowie für die Landkreise Hildesheim, Holzminden, Göttingen, Northeim, Hameln-Pyrmont, Nienburg (Weser), Schaumburg und Diepholz. Die für Sie zuständige IHK lässt sich über diesen Link ermitteln.
  3. Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung die richtige Auswahl von Prüfungsvariante:
    - Regelprüfung (Prüfungsdauer 90 Minuten, Gebühr 148,00 Euro): Prüfung nach erfolgter Schulung (140 Stunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
    - Quereinsteiger (Prüfungsdauer 60 Minuten, Gebühr 139,00 Euro): Prüfung nur für Inhaber/innen eines Nachweises der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrs- oder Straßenpersonenverkehrsunternehmens. Zusätzlich erforderlich ist eine ergänzende Schulung (96 Stunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
    - Umsteiger (Prüfungsdauer 45 Minuten, Gebühr 132,00 Euro): Prüfung nur für Teilnehmer/innen, die bereits im Besitz eines Nachweises über die Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr oder Personenkraftverkehr sind und ihre Tätigkeit auf den jeweils anderen Verkehrsträger ausweiten möchten. Zusätzlich erforderlich ist eine ergänzende Schulung (35 Stunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
  4. Durch die Auswahl eines Termins sehen Sie, wie viele Plätze noch für den jeweiligen Termin zur Verfügung stehen. Der Anmeldeschluss ist immer 14 Tage vor dem Termin. Die Prüfungstermine gelten für die „beschleunigte Grundqualifikation“. Termine für die Prüfung „Grundqualifikation“ werden erst auf Anfrage freigeschaltet.
  5. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über ein Online-Anmeldeformular. Dafür ist zwingend die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erforderlich.
  6. Wichtig: Nach dem Absenden des ausgefüllten Online-Anmeldeformulars wird eine E-Mail mit dem Absender info@hannover.ihk.de an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse versendet (bitte prüfen Sie ggf. auch Ihren Spamordner). Nur, wenn Sie innerhalb von 24 Stunden auf den Bestätigungslink klicken, welcher in der E-Mail angegeben ist, wird Ihre Anmeldung registriert!
  7. Personen werden nur zur Prüfung zugelassen, wenn die Lehrgangsbescheinigung spätestens am Prüfungstag vor Prüfungsbeginn im Original vorliegt.
  8. Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss werden 50 % der Gebühr fällig. Sollten Sie am entsprechenden Prüfungstag unentschuldigt fehlen, wird die Prüfungsgebühr in voller Höhe einbehalten.

Fragenfundus zur beschleunigten Grundqualifikation

Der Fragenfundus zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation wurde auf der Website der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlicht.
Der Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation wird unter Federführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer erarbeitet. Er ist die Basis für die Erstellung der Fragebogen für die beschleunigte Berufskraftfahrerqualifikationsprüfung. Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Herausgebers (DIHK I Deutsche Industrie- und Handelskammer, DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung, Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH) gestattet. Der Fragenfundus ist nach den in Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) genannten Kenntnisbereichen unterteilt.
Allgemeine Hinweise:
  • Die Fragen zu den einzelnen Kenntnisbereichen „Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln“, „Anwendung der Vorschriften“ und „Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik“ sind durch Zwischenüberschriften kenntlich gemacht.
  • Der Fragenfundus kann ganz oder teilweise ausgedruckt werden.
  • Die für die jeweilige Frage vergebene Punktzahl erscheint rechts neben dem Fragentext.
  • Einzelangaben in Fragen, wie z. B. Angaben von Wochentagen, Zeiträume, Rechnungen, Grafiken oder Piktogramme können durch äquivalente Angaben ersetzt werden.
  • Der Fragenfundus wird regelmäßig den rechtlichen Grundlagen angepasst.
Der Fragenbogenfundus wird ohne Antworten veröffentlicht.
Der Fundus ist in zwei Teilen veröffentlicht:
Sie finden den Fragenfundus auf der Seite der DIHK unter der Rubrik "EU-Berufskraftfahrer".

Musterprüfungen im Internet

Welche Anforderungen werden in den neuen theoretischen Prüfungen für das Fahrpersonal im Straßenverkehr gestellt? Wie sieht eine theoretische Prüfung der Grundqualifikation aus, die vier Stunden dauert und aus Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkter Antwort und der Erörterung von Praxissituationen besteht? Wie sieht eine theoretische Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation aus, die 90 Minuten dauert?
Musterfragen für die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation finden Sie auf der Seite der DIHK-Bildungs-gGmbH. Bitte beachten Sie, dass zum Öffnen der Links der Pop-Up-Blocker Ihres Browsers ausgeschaltet sein muss.

Dokumentation der Qualifikation – Eintrag in das Register

Die Grundqualifikation bzw. die Weiterbildung wurde bis Mai 2021 durch den Eintrag im Führerschein dokumentiert. Hierzu ist mit der Richtlinie 2003/59/EG der Gemeinschaftscode "95" eingeführt worden. In Deutschland erfolgte hierzu eine Eintragung der Ziffer 95 in Verbindung mit einer Frist in der Spalte 12 der Fahrerlaubnis (Beispiel: 95.01.01.2012).
Seitdem erhalten die Fahrerinnen und Fahrer zusätzlich zum Führer-schein einen gesonderten “Fahrerqualifikationsnachweis”. Alle Fahrerqualifikationsnachweise sind in dem beim / vom Kraftfahrtbundesamt geführten Berufskraftfahrerqualifikationsregister erfasst. Hier werden außerdem seit Oktober 2021 grundsätzlich alle Teilnahmebescheinigungen zu Grundqualifikationen, beschleunigten Grundqualifikationen und Weiterbildungen gespeichert, auf deren Grundlage der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt wird.
Was bedeutet das für Ihre Prüfung bei uns?
Seit Oktober 2021 übertragen wir die Informationen über bestandene Prüfungen an das vom Kraftfahrtbundesamt geführte Berufskraftfahrerqualifikationsregister. Für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises kann die für Sie örtlich zuständige Führerscheinstelle diese Daten aus dem Register einsehen.
Nach unseren Informationen sind derzeit noch nicht alle Führerscheinstellen an das Register angebunden. Um eventuelle Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen von vornherein zu vermeiden, stellen wir für einen kurzen Übergangszeitraum weiterhin Bescheinigungen in Papierform aus. Sobald wir die Rückmeldung erhalten haben, dass alle Führerscheinstellen in unserem Zuständigkeitsgebiet an das Register angebunden sind, werden wir auf die Ausstellung einer zusätzlichen Papierbescheinigung verzichten und Sie lediglich per Briefpost über die erfolgte Eintragung ins Register informieren.

Berufskraftfahrerqualifikation - rechtliche Grundlagen auf den unterschiedlichen Ebenen

Hier finden Sie rechtliche Grundlagen (Verordnungen, Gesetze, Satzung, Gemeinsame Richtlinie) zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.
Rechtliche Grundlagen auf Ebene der EU
Rechtliche Grundlagen auf nationaler Ebene
Rechtliche Grundlagen auf der Ebene der IHK
  
Stand: 12.06.2023