Fachkräfte

Antragstellung

Das Anerkennungsverfahren beginnt grundsätzlich mit einem Antrag. Um Ihren ausländischen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit überprüfen zu lassen, muss der Anerkennungsstelle der IHK Hannover ein schriftlicher und unterschriebener Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung vorliegen. Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus (auch aus dem Ausland) gestellt werden.
Bitte füllen Sie das Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 946 KB) vollständig aus und senden Sie es unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die IHK Hannover. Hinweise zum Ausfüllen des Antrags finden Sie im „Informationsblatt mit Erläuterungen zum Antragsformular“. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 303 KB)
Dem Antrag sind folgende Unterlagen (in einfacher Kopie) beizulegen:
  • Lebenslauf (Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in  deutscher Sprache)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses (sämtliche Zeugnisse und Bildungsabschlüsse, z.B. Abschlusszeugnis, Diplom etc.)
  • Fächer- und Notenübersichten (z. B. Transkript, Diploma Supplement etc.)
  • Wenn vorhanden, Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z. B. Arbeitsbuch, Arbeitszeugnisse etc.)
  • Wenn vorhanden, sonstige Befähigungsnachweise (z. B. Zertifikate über berufliche Weiterbildungen, Schulungen, Kurse, Lehrgänge etc.).
Die Unterlagen in der Landessprache sind in Form von Kopien mit Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen oder elektronisch zu übermitteln.
Eine Liste aller ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern in Deutschland finden Sie auf www.justiz-dolmetscher.de.

Deutsche Referenzqualifikation
Im Antrag ist eine deutsche Referenzqualifikation einzutragen, mit der Ihr ausländischer Berufsabschluss im Rahmen der Gleichwertigkeitsfeststellung verglichen werden soll. Bezugspunkt ist immer das aktuelle deutsche Berufsbild – es wird also die aktuell geltende deutsche Berufsausbildung herangezogen und nicht die, die zu dem Zeitpunkt des Erwerbs des ausländischen Abschlusses galt.
Eine Liste mit allen staatlich anerkannten Aus- und Fortbildungsberufen in Deutschland sowie Berufsbezeichnungen in deutscher, englischer und französischer Sprache finden Sie auf der Webseite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter www.bibb.de .
Inhalte der aktuell gültigen inländischen Ausbildungsberufe, Kurzbeschreibungen der Berufsbilder und Tätigkeitsfelder, gebräuchliche Berufsbezeichnungen, rechtliche Grundlagen sowie weiterführende Informationen zu allen staatlich anerkannten Aus- und Weiterbildungsberufen in Deutschland finden Sie beim Informationsportal der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie beim Ausfüllen des Antrags nicht sicher sind, z. B. bezüglich der Auswahl der deutschen Referenzqualifikation oder bei den benötigten Unterlagen, hilft Ihnen die Anerkennungsberatung der IHK Hannover. Hier können Sie sich im persönlichen Gespräch die Antragstellung erklären lassen und herausfinden, welche Unterlagen benötigt werden und welcher deutsche Referenzberuf Ihrem ausländischen Berufsabschluss am ehesten entspricht. Beratungen sind außer in Deutsch auch in Englisch, Arabisch und Kroatisch möglich.

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Stand: 17.11.2023