Energie
IHK-Klimaschutz-Coaching
Es gibt viele neue Anforderungen, die die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen regeln. Das Bundes-Klimaschutzgesetz legt zum Beispiel für die unterschiedlichen Wirtschaftssektoren, wie die Industrie oder Energiewirtschaft, bis 2030 bestimmte Kontingente an CO2-Emissionen fest. Die Corporate Sustainablity Reporting Directive (CSRD) führt zu neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten.
Das IHK-Klimaschutz-Coaching informiert über diese Neuerungen und die Grundsätze des betrieblichen Klimaschutzmanagements.
Das IHK-Klimaschutz-Coaching informiert über diese Neuerungen und die Grundsätze des betrieblichen Klimaschutzmanagements.
Unternehmen können Termine für das Klimaschutz-Coaching vereinbaren, das von den Industrie- und Handelskammern und dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz angeboten wird. Kontakt: IHK Hannover, Dr. Alexander Witthohn, Tel. (0511) 3107-405, E-Mail: witthohn@hannover.ihk.de
Stand: 19.02.2024