• Umschulungsmaßnahmen
    Bei Umschulungsmaßnahmen überprüft die IHK die Voraussetzungen und die Einhaltung der Ausbildungsinhalte.
    Klaus Depold
    • 0511 3107-376
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    Silke Döbbecke
    • 0511 3107-284
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    Peter Schlote
    • 0511 3107-251
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  • Umweltschutz
    Die IHK informiert und berät über den betrieblichen Immissionsschutz, die Abfallentsorgung, Material- und Ressourceneffizienz etc. Sie hilft auch bei der Suche nach Umweltschutzprodukten und -dienstleistungen.
    Dr.Alexander Witthohn
    Dr. Alexander Witthohn
    • 0511 3107-405
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  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
    Wirtschaftsfremde Institutionen, wie z. B. Bundeswehr, Technisches Hilfswerk, dürfen nur dann auf wirtschaftlichem Gebiet tätig werden, sofern sie mit ihrer Leistung nicht in Konkurrenz zur gewerblichen Wirtschaft treten. Die IHK prüft im Vorfeld, ob gewerbliche Unternehmen die beabsichtigte Leistung erbringen können. Findet sich kein Unternehmen, erstellt die IHK eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Auch für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Kräfte) oder Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Hier prüft die IHK die Wettbewerbsneutralität der jeweiligen Maßnahme.
    Christian Ehrhardt
    Christian Ehrhardt
    • 0511 3107-320
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  • Unlauterer Wettbewerb
    Die IHK gibt Tipps für die rechtliche Zulässigkeit Ihrer Werbeanzeigen und -aktionen, berät Sie im Fall von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und vermittelt bei Wettbewerbsverstößen.
  • Unternehmerreisen
    Die IHK organisiert für Sie Unternehmerreisen und Kontakttreffen im Ausland.
    Tilman Brunner
    Tilman Brunner
    • 0511 3107201
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  • Urheberrecht
    Das Urheberrecht regelt den Schutz und die Nutzung von geistigen Leistungen und Werten und gewinnt in der Informations- und Wissensgesellschaft zunehmend an Bedeutung. Die IHK erteilt Erstauskünfte.
    Jürgen Hahn
    Jürgen Hahn
    • 0511 3107-399
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  • Ursprungsbelege und Herkunftsangaben
    Kunden bzw. Empfangsländer fordern die Herstellungslandbezeichnung an den Produkten, deren Verpackung oder in verschiedenen Dokumenten (z. B. Ursprungszeugnissen, Warenverkehrsbescheinigungen, Lieferantenerklärungen oder Ursprungserklärungen). Die rechtmäßige Anwendung ist zum Teil an kompliziert erscheinende Vorgaben geknüpft, welche die IHK-Mitarbeiter/innen in täglichen Beratungen aufzeigen. Auch die Erleichterungsmöglichkeiten (beim Zoll durch den Ermächtigten Ausführer bzw. bei der IHK durch die elektronische Antragstellung) werden dabei vorgestellt.
    Thomas Greiser
    • 0511 3107-512
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    Dimitrij Segulov
    Dimitrij Segulov
    • 0511 3107-295
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