• Baustellenorganisation
    Die Vielzahl an Baumaßnahmen geht mit erheblichen Verkehrsbehinderungen einher. Es ist das Anliegen der IHK, die Behinderungen des Verkehrsablaufes auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Die IHK wirkt darauf hin, dass bei der Baustellenorganisation die Anliegen der Wirtschaft angemessen berücksichtigt werden. Die IHK ist Ansprechpartner für Unternehmen, die von einer der Straßen¬baustellen betroffen sind. Zudem haben die Unternehmen die Möglichkeit, ihre Wünsche in die Bauplanungen einzubringen.
    Frank Wagner
    Frank Wagner
    • 0511 3107-274
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  • Bauträger/Baubetreuer
    Die Tätigkeit als Immobilienmakler, Vermittler von Darlehensverträgen (ausgenommen Immobiliardarlehensverträge), Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter setzt eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) voraus. Die IHK Hannover ist in ihrer Region die zuständige Erlaubnisbehörde.
  • Bebauungspläne
    Die Gemeinden sind für die Aufstellung von Bebauungsplänen zuständig. Diese Pläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke. Die IHK vertritt im Anhörungsverfahren die Belange der Wirtschaft, z.B. Interessen des Unternehmens auf Betriebserweiterung und -modernisierung, Erhaltung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
    Jochen Janßen
    Jochen Janßen
    • 0511 3107-276
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    Frank Wagner
    Frank Wagner
    • 0511 3107-274
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  • Begabtenförderung berufliche Bildung
    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt Mittel zur Durchführung des Stipendiatenprogramms „Begabtenförderung berufliche Bildung“ zur Verfügung. Die Auswahl von Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie die Information, Beratung und Förderung übernimmt die IHK, bei der der Berufsbildungsvertrag der Interessenten eingetragen ist.
    Veronika Zinn
    Veronika Zinn
    • 0511 3107-380
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  • Berufsausbildungsvertrag online
    Für jedes Berufsausbildungsverhältnis muss vor Beginn der Berufsausbildung der Berufsausbildungsvertrag schriftlich niedergelegt werden. Mit dem Tool BABV Online können Sie den bundeseinheitlichen Berufsausbildungsvertrag online ausfüllen, abspeichern und einreichen:
    Scarlett Moch-Schröder
    • 0511 3107-328
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  • Berufsausrüstung
    Welche Ein- und Ausreisebestimmungen für Berufsausrüstungen gelten, werden oft bei der IHK bzw. beim Zollamt erfragt. Je nach Empfangsland sind eine Vielzahl von Besonderheiten zu berücksichtigen oder auch Erleichterungen möglich (z. B. mit einem Carnet ATA).
    Jennifer Dittmann
    • 0511 3107-324
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    Tina Huth
    • 0511 3107-428
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  • Bescheinigungen
    Die IHK stellt Bescheinigungen für den Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland aus, insbesondere Ursprungszeugnisse, Beglaubigungen von Handelsrechnungen und andere Warenbegleitpapiere.
    Andreas Demme
    • 0511 3107-219
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    Jennifer Dittmann
    • 0511 3107-324
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  • Betriebliches Vorschlagswesen
    Das betriebliche Vorschlagswesen hat in vielen Unternehmen an Kontinuität verloren und wirkt nicht mehr. Die IHK berät Sie gern, wie die Organisationsentwicklung positiv mit „neuem Leben“ aktiviert werden kann. Außerdem organisiert die IHK zum Informations- und Erfahrungsaustausch regelmäßig Treffen in Betrieben.
    Christian Treptow
    Christian Treptow
    • 0511 3107-411
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  • Bewachungsgewerbe
    Der Betrieb des Bewachungsgewerbes ist nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) erlaubnispflichtig. Die IHK berät Unternehmer und Unternehmensgründer und führt Unterrichtungsverfahren nach der Bewachungsverordnung durch. Außerdem nimmt sie die Sachkundeprüfung ab.
    Christian Ehrhardt
    Christian Ehrhardt
    • 0511 3107-320
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    Frauke Pallentin
    • 05121 105-140
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  • BID (Business Improvement Districts)
    Bundesweit wird die Einrichtung sogenannter Business Improvement Districts diskutiert. Dies sind räumlich klar umrissene Areale in Stadtzentren oder Stadtteilen, in denen von Immobilieneigentümern (und ggf. Gewerbebetreibenden) in Eigeninitiative und in Abstimmung mit der Kommune Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Stärkung des Standortes durchgeführt werden. Finanziert werden die Maßnahmen durch eine verpflichtende Abgabe der Eigentümer im Areal, wenn für das Antragsverfahren eine bestimmte Zustimmungsquote erreicht und im Beteiligungsverfahren für das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept und den Satzungsentwurf eine bestimmte Ablehnungsquote nicht überschritten wird. Die Mehrzahl der Bundesländer hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Auch in Niedersachsen wird es eine gesetzliche Regelung geben. Die IHK informiert über das Instrument BID und gibt beratende Hinweise bei konkreten Projekten.
    Hans-Hermann Buhr
    Hans-Hermann Buhr
    • 0511 3107-377
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  • Bildung International
    Zur langfristigen Fachkräftesicherung zählt auch die Zusammenarbeit mit anderen Ländern im Bereich der Berufsbildung. Durch die jahrelange Zusammenarbeit der IHK Hannover mit Ländern wie etwa Spanien zum Thema "Förderung der Mobilität junger Menschen und Unterstützung bei der Weiterentwicklung bestehender Ausbildungssysteme hin zum dualen System" wird eine nachhaltige Versorgung von Fachkräften für den niedersächsischen Arbeitsmarkt gefördert.
    Torsten Temmeyer
    Torsten Temmeyer
    • 0511 3107-507
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  • Bildungsmessen
    Die Teilnahme an Messen im Bereich Aus- und Weiterbildung ist ein wesentliches Instrument zur Gewinnung von Nachwuchskräften. Die IHK erteilt Auskünfte über Messen, Termine und Beteiligungsmöglichkeiten. Darüber hinaus stellt sie den Kontakt zu den jeweiligen Veranstaltern für Sie her.
    Frank Willmann
    Frank Willmann
    • 0511 3107-481
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  • Bürgschaften
    Sowohl Gründer als auch mittelständische Unternehmen können Unterstützung durch Bürgschaften oder Haftungsfreistellungen erhalten, wenn der Bank oder Sparkasse für eine Finanzierungszusage Sicherheiten fehlen. Die IHK ist u. a. im Bewilligungsausschuss der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) und im Landeskreditausschuss (Landesbürgschaften) vertreten und kann deshalb aus erster Hand über Voraussetzungen, Konditionen und Antragswege informieren.
    Henning Schiel
    Henning Schiel
    • 0511 3107-413
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    Arnela Smailhodzic
    Arnela Smailhodzic
    • 0511 3107-271
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  • Business Development
    Mit einer Geschäftsfeldentwicklung, dem sogenannten Business Development, verfügen Unternehmen über geeignete Methodenkompetenzen, Strukturen und Prozesse, um vielversprechende Chancen im Umfeld frühzeitig systematisch zu erfassen, sie in profitable Geschäftsmodelle umzusetzen und sie für die positive Unternehmensentwicklung zu nutzen. Die IHK unterstützt Unternehmen mit Tipps, wie man neue Geschäftsfelder findet und daraus neue Produktideen entwickelt. Ein Gesprächskreis bringt Unternehmen zusammen, um Informationen und Erfahrungen untereinander auszutauschen und weitere Verbesserungspotenziale bei der Innovationsfähigkeit zum Beispiel durch gemeinsame Analysen von Megatrends sowie durch das Aufzeigen guter und schlechter Praxisbeispiele zu erschließen.
    Christian Treptow
    Christian Treptow
    • 0511 3107-411
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