Fachkräfte

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung

Eine Vielzahl von Menschen haben einen ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss. Diese ausländischen Qualifikationen können in Deutschland zur besseren Einschätzung hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen bewertet und in bestimmten Fällen anerkannt werden. Für die Bewertung bzw. Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse sind in Deutschland verschiedene Institutionen zuständig.
Um Sie bei dem Prozess der Bewertung bzw. Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses zu unterstützen, hat die IHK Hannover im Rahmen des Programms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ eine Erstanlaufstelle für Menschen mit ausländischen Qualifikationen eingerichtet. Dort können sich alle Ratsuchenden mit ausländischen Berufs- oder Hochschulabschlüssen Informationen einholen, unabhängig von der Fachrichtung ihres Abschlusses (also auch Berufe die nicht zur IHK gehören). Die Berater*innen der Erstanlaufstelle übernehmen eine Lotsenfunktion im Anerkennungsverfahren:
  • Klärung der Möglichkeiten Ihren Abschluss aus dem Ausland in Deutschland bewerten bzw. anerkennen zu lassen
  • Verweis an die zuständige Stelle, die die Bewertung bzw. Anerkennung Ihrer Qualifikationen durchführt
  • Begleitung während des gesamten Anerkennungs- bzw. Bewertungsverfahrens und Beantwortung auftretender Fragen
  • Information über Weiterbildungsmöglichkeiten und Sprachförderung
  • Beratung über Anpassungsqualifizierungen und Ausgleichsmaßnahmen, die zu einer Gleichwertigkeit des jeweiligen Abschlusses führen können
 Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenlos.

Anmeldung

Zu einer Anerkennungsberatung können Sie sich anmelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Region Hannover oder den Landkreisen Hildesheim, Hameln, Bruchhausen-Vilsen, Stadthagen, Nienburg und Holzminden haben. 

Für eine Beratung registrieren Sie sich bitte in unserem Datenbanksystem: https://www.iq-webapp.de/frontend-iq-webapp/anmeldung

Wichtig:
Bestätigen Sie bitte nach der Registrierung Ihre E-Mail-Adresse. Nur in diesem Fall ist die Registrierung erfolgreich.
Alternativ können Sie uns telefonisch oder per E-Mail erreichen. 

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr. 
Tel. +49 (0) 511 3107 - 517
Fax: +49 (0) 511 3107 - 530
Email: anerkennungsberatung@hannover.ihk.de

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie ihn frühzeitig abzusagen. Bitte haben Sie auch Verständnis, dass die Beratung nicht stattfinden kann, wenn Sie mehr als 20 min verspätet sind.
 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bundesvertriebenenausweis (nur bei Spätaussiedlern*innen)
  • Falls sich Ihr Name geändert hat: Namensänderungs- bzw. Heiratsurkunde
  • Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch
  • Sämtliche Zeugnisse und Bildungsabschlüsse als Originale in der Landessprache
  • Fächer- und Notenübersichten (bzw. Transkript oder Diploma Supplement der Ausbildung bzw. des Studiums)
  • Arbeitsbuch bzw. Arbeitszeugnisse
  • Deutsche Übersetzungen Ihrer Unterlagen, falls diese nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen
  • Ergebnis eines schon durchgeführten Anerkennungsverfahrens (sofern vorhanden)

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Unternehmen und Institutionen

  • Sind Sie Unternehmer*in und beschäftigen Mitarbeitende mit ausländischen Qualifikationen und möchten diese einschätzen bzw. anerkennen lassen?
  • Interessieren Sie sich für die Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland und sind sich unsicher über deren Qualifikation?
  • Sie möchten Ihre Mitarbeitenden mit einer Teilgleichwertigkeit bei einer Anpassungsqualifizierung oder Ausgleichsmaßnahmen unterstützen?
Gerne können Sie uns zu diesen Fragen kontaktieren.


Das Projekt IQ- Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung IHK Hannover wird im Rahmen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung (IQ)" durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
Foerderleiste2023

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Stand: 20.02.2024