Vor zehn Jahren - am 19. Juni 2010 – ist das novellierte Niedersächsische Hochschulgesetz in Kraft getreten. Damit haben sich die niedersächsischen Hochschulen noch mehr als zuvor beruflich qualifizierten Menschen geöffnet. Durch die Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes wurden die Voraussetzungen der Offenen Hochschule Niedersachsen ausgebaut, zu denen nicht nur das Studieren ohne Abitur, sondern auch ein vermehrtes Angebot an berufsbegleitenden Studiengängen und die Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf die Inhalte eines Hochschulstudiums gehören.
Hochschulzugangsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte
Absolventen einer anerkannten mindestens dreijährigen dualen Berufsausbildung und anschließend mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung haben die Möglichkeit, fachgebunden an einer Hochschule in Niedersachsen zu studieren – auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife. Die Zulassung wird von der jeweiligen Hochschule geprüft.
Neben dem Meister und staatlich geprüften Techniker oder staatlich geprüften Betriebswirt dürfen auch Absolventen anderer IHK-Fortbildungen, die auf Lehrgängen mit mindestens 400 Stunden basieren – wie Betriebswirte, Fachwirte oder Fachkaufleute – ein Studium in jeder Fachrichtung an einer Hochschule (egal ob ehemalige Fachhochschule oder Universität) aufnehmen.
Informationen zur Offenen Hochschule Niedersachsen sind auf der Website der Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen zu finden: www.offene-hochschule-niedersachsen.de
Bundesweite Informationen und Zahlen zur Offenen Hochschule: www.studieren-ohne-abitur.de
Berufsbegleitende Studienangebote:
Weiter gefasst, gehören zur Offenen Hochschule aber auch besondere Angebote der Hochschulen wie vor allem berufsbegleitende Studienangebote, um Studium und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Zudem werden von verschiedenen Hochschulen auch spezielle Brücken- oder Vorbereitungskurse oder Angebote zur wissenschaftlichen Weiterbildung für Studierende ohne Abitur offeriert. Ein Großteil der berufsbegleitenden Studiengänge wird dabei von privaten Hochschulen und verstärkt im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich – und teilweise als Fernstudiengänge – angeboten.
Suche nach berufsbegleitenden Studiengängen in Niedersachsen: https://www.studieren-in-niedersachsen.de/studienwahl/offene-hochschule-niedersachsen/berufsbegleitend-studieren.html
Bundesweite Suche nach (berufsbegleitenden) Studiengängen: www.hochschulkompass.de
Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen
Auch die Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen auf ein Hochschulstudium wird immer stärker ermöglicht. Dies geschieht bei vielen Hochschulen allerdings selten pauschal, sondern häufig über individuelle Anrechnung. Theoretisch dürfen gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz bis zu 50 Prozent außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium angerechnet werden.
Suche nach Anrechnungsmöglichkeiten:
www.dabekom.de
www.hochschulkompass.de/nexus.html