Die Möglichkeiten des Studiums ohne Abitur wurden im Sommer 2010 stark erweitert. So erhalten nun Absolventen einer mindestens dreijährigen beruflichen Ausbildung mit dreijähriger Berufspraxis die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Außerdem haben nicht nur Absolventen der Meisterprüfung, sondern auch anderer gängiger IHK-Fortbildungen wie zum Beispiel Betriebswirt, Fachwirt und Fachkaufmann eine allgemeine Studienberechtigung. Die Hochschulzulassung prüft die jeweilige Hochschule, an der der Interessent studieren möchte.
Des Weiteren können Kompetenzen, die im Berufsleben erworben wurden, bei Gleichwertigkeit auf ein Hochschulstudium angerechnet werden. Das heißt, dass die Hochschulen zukünftig Inhalte zum Beispiel einer IHK-Fortbildung anerkennen, auf das Studium in einer entsprechenden Fachrichtung anrechnen und sich somit das Studium verkürzen kann.
Das novellierte Niedersächsische Hochschulgesetz ist am 19. Juni 2010 in Kraft getreten. Damit wurde der rechtliche Rahmen für das Konzept der Offenen Hochschule Niedersachsen geschaffen.
Neben einer Vielzahl weiterer rechtlicher Regelungen wurden die Fachhochschulen in „Hochschulen“ umbenannt, wie dies bereits in anderen Ländern erfolgt ist. Diese Umbenennung ist jedoch als reine Namensänderung zu sehen und bedeutet keine Statusänderung.
Den gesamten Inhalt des Niedersächsischen Hochschulgesetzes finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.
Weitere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung sind auf den Internetseiten der Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen zu finden.