Seit 2010 sind die Hochschulzugangsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte stark erweitert worden. So haben Absolventen der Meisterprüfung und anderer gängiger IHK-Fortbildungen wie zum Beispiel Betriebswirt, Fachwirt und Fachkaufmann eine allgemeine Studienberechtigung. Absolventen einer mindestens dreijährigen beruflichen Ausbildung mit dreijähriger Berufspraxis haben eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (sogenannte 3+3-Regelung).
Zwischenzeitlich haben fast alle niedersächsischen Hochschulen ausführliche Informationen zum Thema „Offene Hochschule“ auf ihre Internetseiten gestellt. So kann man zum Beispiel bei den meisten Hochschulen auch recherchieren, welche Ausbildungsberufe mit anschließender Berufserfahrung den fachgebundenen Hochschulzugang zu welchen Studiengängen der jeweiligen Hochschule ermöglichen.
Die Liste mit den Links zu den entsprechenden Websites der niedersächsischen Hochschulen sowie weitere Informationen zum „Studieren ohne Abitur“ und berufsbegleitenden Studiengängen sind auf der Website der Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen (kfsn) zu finden.
Noch ein Hinweis: Die Linkliste auf der kfsn-Website beschränkt sich allerdings auf die staatlichen Hochschulen. Selbstverständlich bieten auch private Hochschulen viele Möglichkeiten zum Thema „Offene Hochschule“. Eine Liste mit allen niedersächsischen Hochschulen ist z. B. auf folgender Website zu finden: www.studieren-ohne-abitur.de/web/laender/niedersachsen/hochschulen-im-land-niedersachsen
Bundesweite Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte sind auf folgenden Internetseiten zu finden: www.studieren-ohne-abitur.de