Weiterbildung

Veranstaltungsfachwirt/-in (geprüfte/-r)


Warum sollten Sie sich zum geprüften Veranstaltungsfachwirt / zur geprüften Veranstaltungsfachwirtin fortbilden?
Fachwirte sind als erfahrene Praktiker aufgrund der betrieblichen Tätigkeiten und ihrer vertieften theoretischen Kenntnisse in allen Bereichen der Veranstaltungsbranche einsetzbar.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Veranstaltungswirtschaft, sowohl in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle veranstaltungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.
Ebenso sind Qualifikationen zu prüfen, die in Unternehmen und Institutionen ausgeführt werden, die als Veranstalter oder Veranstaltungsbeteiligte aktiv sind. Die Öffnung und Globalisierung der Märkte sollen dabei ebenso Berücksichtigung finden wie die daraus resultierenden Marktentwicklungen und -trends. Geprüfte Veranstaltungsfachwirte sind befähigt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Des Weiteren sollen diese Kenntnisse in ihrer unterschiedlichen Ausprägung auf folgende Veranstaltungsbereiche angewandt werden können:
  • Messen und Ausstellungen,
  • Kongresse und Tagungen,
  • Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen,
  • Marketing-Events.

Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter.
 
Zur Prüfung in dem Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/ Veranstaltungskauffrau oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung in dem Prüfungsteil "Handlungsfeldspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • die Ablegung des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den o.a. genannten Aufgaben haben.

Prüfungstermine:

Frühjahr 2024
Prüfungstermine:
Anmeldeschluss:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
20.03.2024
12.01.2024
Handlungsspezifische Qualifikationen:
25./26.04.2024
01.02.2024
Zulassungsschluss:
Frühjahr 2024
06.12.2023

Herbst 2024
Prüfungstermine:
Anmeldeschluss:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
23.10.2024
05.08.2024
Handlungsspezifische Qualifikationen:
28./29.10.2024
05.08.2024
Zulassungsschluss:
Herbst 2024
10.07.2024

Frühjahr 2025
Prüfungstermine:
Anmeldeschluss:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
26.03.2025
17.01.2025
Handlungsspezifische Qualifikationen:
16./17.04.2025
22.01.2025
Zulassungsschluss:
Frühjahr 2025
11.12.2024

Herbst 2025
Prüfungstermine:
Anmeldeschluss:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
22.10.2025
01.08.2025
Handlungsspezifische Qualifikationen:
27./28.10.2025
04.08.2025
Zulassungsschluss:
Herbst 2025
09.07.2025

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit:
360,- Euro für den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und
433,- Euro für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Stand: 22.02.2024