Warum sollten Sie sich zum geprüften Personalfachkaufmann/ zur geprüften Personalfachkauffrau fortbilden?
Die Fortbildung bietet Personen, die bereits im Personalwesen Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln, die das gesamte Spektrum der Personalarbeit beherrschen. Als Funktionsspezialisten sind sie Berater und Dienstleister für Mitarbeiter und Geschäftsführung.
Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmer/-innen dazu zu befähigen, selbständig alle Personalverwaltungsvorschläge zu bearbeiten und personalpolitische Grundsätze in die tägliche Personalarbeit umzusetzen.
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.
Zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung sollten Sie daher
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen der §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Personalwesen haben.
Prüfungstermine
Die Prüfungen im Frühjahr 2020 mussten aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Die Aufgabenerstellungseinrichtung hat folgenden Nachholtermin geplant:
20./21.07.2020
Wir hoffen, dass sich die Risikoeinschätzung bis zu diesem Zeitpunkt soweit verbessert hat, dass wir im Einklang mit den für die Pandemie-Bekämpfung zuständigen Behörden die Prüfungen gefahrlos für alle Teilnehmenden durchführen können. Diese Planung ist vorläufig. Über ihre Umsetzung wird bis Anfang Mai 2020 final entschieden.
Alle Prüfungsteilnehmer/-innen werden wir in den nächsten Tagen per Briefpost anschreiben und über den weiteren Ablauf informieren.
Prüfungstermin | Überprüfung der | Anmeldeschluss zur Prüfung |
20./21.04.2020 | 30.12.2019 | 01.02.2020 |
19./20.10.2020 | 29.06.2020 | 20.07.2020 |
28./29.04.2021 | 06.01.2021 | 27.01.2021 |
28./29.10.2021 | 08.07.2021 | 29.07.2021 |
28./29.04.2022 | 06.01.2022 | 27.01.2022 |
20./21.10.2022 | 30.06.2022 | 21.07.2022 |
23./24.03.2023 | 01.12.2022 | 22.12.2022 |
26./27.10.2023 | 06.07.2023 | 27.07.2023 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 490,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover. Sofern Sie auch noch die Prüfung nach der AEVO ablegen müssen, wird eine weitere Prüfungsgebühr in Höhe von 214 Euro fällig.
Weitere Hinweise
finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:
- Prüfungsordnung
- die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
- aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
- Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Antrag auf Prüfung der Zulassung
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen