Weiterbildung

Industrietechniker/-in Maschinenbau (IHK)


Warum sollten Sie sich zum Industrietechniker Maschinenbau (IHK)/ zur Industrietechnikerin Maschinenbau (IHK) fortbilden?
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Industrietechniker Maschinenbau (IHK)/zur Industrietechnikerin Maschinenbau (IHK). Die Qualifikation umfasst die Befähigung, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für technische Problemstellungen in Betrieben unterschiedlicher Größe, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs, entwickeln zu können und dabei die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen. Hierzu gehört, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben wahrnehmen zu können:
  • Entwickeln und Koordinieren von Lösungen für komplexe Aufgaben, die erweiterte technische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten in Produktion und Automatisierung verlangen;
  • Planen, Durchführen und Optimieren technischer Prozesse, insbesondere fertigungsgerechte Konstruktion, Versuch, Fertigung, Inbetriebnahme und Service unter Beachtung wirtschaftlicher, rechtlicher, energetischer, umweltbezogener sowie sicherheitsrelevanter Kriterien;
  • Erstellen und Anpassen technischer Dokumentationen für Produkte, Systeme, Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel im Rahmen von Tests, Inbetriebnahmen, Fehleranalysen und Wartung;
  • Planen und Durchführen qualitätssichernder und verbessernder Maßnahmen. Sicherstellen der Einhaltung von Normen, Verordnungen und Qualitätsrichtlinien.

Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 5726 KB) ein.
Zur Prüfung im ersten Prüfungsteil „ Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren, der der Fachrichtung Metall oder Mechatronik zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren, der der Fachrichtung Metall oder Mechatronik zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis, oder
  • den Erwerb von mindestens 60 ECTS-Punkten in einem Hochschulstudium mit technischem Schwerpunkt und eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
  • den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem Hochschulstudium mit technischem Schwerpunkt und eine mindestens einjährige Berufspraxis.
Zum zweiten Prüfungsteil „Anwendungskompetenz Maschinenbau“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • Das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • Im in Absatz 1 Nummer 1 genannten Fall ein Jahr Berufspraxis, in den im Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Zum Prüfungsteil „Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“ ist zuzulassen, wer die ersten zwei Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen hat, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
 
Die nachzuweisende Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industrietechnikers Maschinenbau (IHK) oder einer Industrietechnikerin Maschinenbau (IHK)k aufweisen.

Schriftliche Termine “Fachübergreifende Qualifikationen” (Teil 1):
Prüfungsturnus*)
Teil 1
Prüfungstermin Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss
zur Erstprüfung
Anmeldeschluss zur
Wiederholungsprüfung
Frühjahr 2024
05.03.2024
02.10.2023
23.10.2023
19.12.2023
Herbst 2024
03.09.2024
08.04.2024
29.04.2024
18.06.2024
Frühjahr 2025
04.03.2025
30.09.2024
21.10.2024
17.12.2024
Herbst 2025
02.09.2025
07.04.2025
28.04.2025
17.06.2025
Hinweis:
Mündliche Ergänzungsprüfungen finden ca. 12 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt.

*) In Abhängigkeit zur Anmeldeanzahl der Teilnehmenden wird u. U. nur ein Prüfungsturnus
pro Kalenderjahr angeboten (gilt auch für Wiederholungsprüfungen).

Schriftliche Termine “Anwendungskompetenz” (Teil 2):
Prüfungsturnus*)
Teil 2
Prüfungstermin Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss
zur Erstprüfung
Anmeldeschluss zur
Wiederholungsprüfung
Frühjahr 2024
12.-13.03.2024
02.10.2023
23.10.2023
19.12.2023
Herbst 2024
10.-11.09.2024
08.04.2024
29.04.2024
18.06.2024
Frühjahr 2025
11.-12.03.2025
30.09.2024
21.10.2024
17.12.2024
Herbst 2026
09.-10.09.2025
07.04.2025
28.04.2025
17.06.2025
Hinweis:
Praktische Prüfungen finden (vorauss.) innerhalb von 3 Tagen nach den schriftlichen Prüfungen statt.

*) In Abhängigkeit zur Anmeldeanzahl der Teilnehmenden wird u. U. nur ein Prüfungsturnus
pro Kalenderjahr angeboten (gilt auch für Wiederholungsprüfungen).

Termine (vorauss.) "Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch" (Teil 3):
Prüfungsturnus
Teil 3
Start Projekt
(90 Tage)
Abgabe Projekt
Präs./FG Projekt
Anmeldeschluss
Frühjahr 2024
07.06.2024
05.09.2024
Mitte Nov. 2024
30.01.2024
Herbst 2024
06.12.2024
06.03.2025
Mitte Mai 2025
30.07.2024
Frühjahr 2025
06.06.2025
04.09.2024
Mitte Nov. 2025
28.01.2025
Herbst 2025
05.12.2025
05.03.2026
Mitte Mai 2026
29.07.2025
Hinweis zu Wiederholungsprüfungen (Teil 3-Projektarbeit):
90-tägige Projektarbeiten können nur mit Jahresabstand wiederholt werden
(z. B. Frühjahr 2023/90 Tage -> Wiederholung Frühjahr 2024/90 Tage).
Auf Antrag können verkürzte (30-tägige) Projektarbeiten bereits im folgenden Prüfungsturnus abgelegt werden
(z. B. Frühjahr 2023/90-Tage -> Wiederholung Herbst 2023/30 Tage).
Termine (30-tägig): Anmeldeschluss (inkl. Themeneinreichung) 10 Tage nach "Start Projekt (90 Tage)"; Start verkürztes Projekt 30 Tage vor "Abgabe Projekt"; Abgabe & Präs./FG identisch (siehe Tabelle).

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 961,- Euro richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Stand: 20.02.2024