Warum sollten Sie sich zum Industrietechniker Elektrotechnik (IHK)/ zur Industrietechnikerin Elektrotechnik (IHK) fortbilden?
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Industrietechniker Elektrotechnik (IHK)/zur Industrietechnikerin Elektrotechnik (IHK). Die Qualifikation umfasst die Befähigung, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für technische Problemstellungen in Betrieben unterschiedlicher Größe, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs, entwickeln zu können und dabei die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen. Hierzu gehört, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben wahrnehmen zu können:
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.
Zur Prüfung im ersten Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
Zum zweiten Prüfungsteil „Anwendungskompetenz Elektrotechnik“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
Zum Prüfungsteil „Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“ ist zuzulassen, wer die ersten zwei Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen hat, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Die nachzuweisende Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industrietechnikers Elektrotechnik (IHK) oder einer Industrietechnikerin Elektrotechnik (IHK)k aufweisen.
Schriftliche Termine Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen:
Prüfungsturnus | Prüfungstermin | Überprüfung der Zulassung bis spätestens | Anmeldeschluss zur Prüfung |
Herbst 2020 | keine Prüfung | ||
Frühjahr 2021 | 02.03.2021 | 28.09.2020 | 19.10.2020 |
Herbst 2021 | 31.08.2021 | 05.04.2021 | 26.04.2021 |
Frühjahr 2022 | 01.03.2022 | 27.09.2021 | 18.10.2021 |
Herbst 2022 | 30.08.2022 | 04.04.2022 | 25.04.2022 |
Schriftliche/praktische Termine Anwendungskompetenz:
Prüfungsturnus | Prüfungstermin | Überprüfung der Zulassung bis spätestens | Anmeldeschluss zur Prüfung |
Herbst 2020 | keine Prüfung | ||
Frühjahr 2021 | 09.-13.03.2021 | 28.09.2020 | 19.10.2020 |
Herbst 2021 | 07.-11.09.2021 | 05.04.2021 | 26.04.2021 |
Frühjahr 2022 | 08.-12.03.2022 | 27.09.2021 | 18.10.2021 |
Herbst 2022 | 06.-10.09.2022 | 04.04.2022 | 25.04.2022 |
Termine Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch:
Prüfungsturnus | Prüfungstermin (voraussichtlich) | Überprüfung der Zulassung bis spätestens | Anmeldeschluss zur Prüfung |
Herbst 2020 | keine Prüfung | ||
Frühjahr 2021 | April 2021 bis September 2021 | 28.09.2020 | 19.10.2020 |
Herbst 2021 | Oktober 2021 bis März 2022 | 05.04.2021 | 26.04.2021 |
Frühjahr 2022 | April 2022 bis September 2022 | 27.09.2021 | 18.10.2021 |
Herbst 2022 | Oktober 2022 bis März 2023 | 04.04.2022 | 25.04.2022 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 800 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Weitere Hinweise
finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:
- Prüfungsordnung
- aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
- Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Antrag auf Prüfung der Zulassung
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Gebührentarif der IHK