Warum sollten Sie sich zum geprüften Fremdsprachenkorrespondent/ zur geprüften Fremdsprachenkorrespondentin fortbilden?
Die Fortbildung bietet Personen, die bereits fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben haben, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln, die das gesamte Spektrum der Korrespondentenarbeit beherrschen. Der Erwerb dieses Wissens sowie der erfolgreiche Abschluss der Prüfung öffnen Wege für die Tätigkeit in fremdsprachlichen Sekretariaten.
Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmer/-innen dazu zu befähigen, nachfolgende Aufgaben wahrzunehmen:
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.
Zur Prüfung ist zuzulassen:
Prüfungstermine
Bundeseinheitliche Termine, die Prüfung wird nur bei Bedarf und nur im September angeboten.
Anmeldeschluss ist der 01. Juni.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 360,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Weitere Hinweise
finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:
- Prüfungsordnung
- die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
- aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
- Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Antrag auf Prüfung der Zulassung
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen