Warum sollten Sie sich zum Gepr. Fachwirt/ zur Gepr. Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen fortbilden?
Die Fortbildung bietet Personen, die bereits im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens tätig sind und Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln. Die erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc.
Folgende Aufgaben werden definiert:
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Gesundheits- und Sozialwesen aufweisen.
Schriftliche Termine:
Prüfungstermin | Überprüfung der | Anmeldeschluss zur Prüfung |
21./22.03.2019 | 27.12.2018 | 10.01.2019 |
28./29.10.2019 | 05.08.2019 | 19.08.2019 |
23./24.03.2020 | 29.12.2019 | 12.01.2020 |
28./29.10.2020 | 05.08.2020 | 19.08.2020 |
Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit 490,00 Euro.
Weitere Hinweise und den Antrag auf Überprüfung der Zulassung
finden Sie rechts unter der Rubrik weitere Links & Formulare.
Antrag auf Prüfung der Zulassung
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