Warum sollten Sie sich zum geprüften Bilanzbuchhalter/ zur geprüften Bilanzbuchhalterin fortbilden?
Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der Geprüfte Bilanzbuchhalter oder die Geprüfte Bilanzbuchhalterin in der Lage sein, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen und in diesem Zusammenhang Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu führen. Zu diesen Aufgaben gehören:
Zulassungsvoraussetzungen:
Bitte lassen Sie bei der IHK Hannover Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Nutzen Sie hierzu bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung, den Sie Sie rechts unter "Weitere Links und Formulare" finden. Erst dann erhalten Sie nach einer positiven Überprüfung die Anmeldeformulare für die Prüfung. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis,
2. einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin
oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie
oder
3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Schriftliche Prüfungstermine:
Prüfungstermin | Überprüfung der | Anmeldeschluss zur Prüfung |
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12./17./23.03.2021 | 20.11.2020 | 11.12.2020 |
14./17./22.09.2021 | 25.05.2021 | 15.06.2021 |
11./15./22.03.2022 | 19.11.2021 | 10.12.2021 |
Prüfungsgebühr:
Die Prüfungsgebühr beträgt 621 Euro.
Weitere Hinweise und den Antrag auf Überprüfung der Zulassung finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare".
Antrag auf Prüfung der Zulassung
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