Warum sollten Sie sich zum geprüften Bankfachwirt/ zur geprüften Bankfachwirtin fortbilden?
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzt, die ihn befähigen, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Dabei soll er kreditwirtschaftliche Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen soll er organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.
Zum Zeitpunkt der Prüfung sollten Sie daher
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den o.a. genannten Qualifikationen in der Kreditwirtschaft haben.
Schriftliche Termine der Grundlegenden und speziellen Qualifikationen:
Prüfungstermin | Überprüfung der | Anmeldeschluss zur Prüfung |
10./11.10.2016 | 18.07.2016 | 01.08.2016 |
09./10.10.2017 | 17.07.2017 | 31.07.2017 |
08./09.10.2018 | 16.07.2018 | 30.07.2018 |
07./08.10.2019 | 15.07.2019 | 29.07.2019 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 490,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Weitere Hinweise
finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:
- Prüfungsordnung
- die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
- aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
- Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Antrag auf Prüfung der Zulassung
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen