Unternehmen in Niedersachsen können seit Mai 2019 im Rahmen des Programms „Weiterbildung in Niedersachsen“ erneut bei der NBank Anträge für die Qualifizierung von Beschäftigten im EU-Gebiet „Stärker entwickelte Region“ (SER) stellen.
Unterstützt werden zum einen gezielt individuelle Weiterbildungen mit dem Schwerpunkt „Digitalisierung“, insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben. Der Schwerpunkt „Digitalisierung“ umfasst die Themengebiete „Vernetztes, digitales Unternehmen“, „Lernen und Arbeiten in der digitalen Welt“ und „Digitale IT-und Technologiekompetenz“. Nicht förderfähig sind Schulungen zu EDV-Standardanwendungen (zum Beispiel Word, Excel, Powerpoint) sowie Sprachkurse. Die NBank stellt zu Detailfragen auf Ihren Internetseiten ein Merkblatt zur Verfügung.
Zum anderen werden mit dem Förderprogramm Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten angesprochen, in denen auch andere Weiterbildungsinhalte gefördert werden können.
Gewährt wird ein Zuschuss bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Der Zuschuss muss mindesten 1.000 Euro betragen.
Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen können fortlaufend von den Unternehmen beantragt werden und dürfen noch nicht begonnen haben. Die Antragstellung zur Förderung muss schriftlich und elektronisch über das Kundenportal der NBank erfolgen. Hierbei sind unbedingt mehrwöchige Anmeldefristen zu beachten.
Detailfragen sind an die NBank zu richten: Tel.: 0511/30031-333, beratung(at)nbank.de
Einzelheiten zum Förderverfahren und –inhalten auf den Seiten der NBank
Dirk Sundermeier
29. August 2019