Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sog. „Aufstiegs-BAföG“, werden Teilnehmende an Maßnahmen der Höheren Berufsbildung (auch "Aufstiegsfortbildung" genannt) – etwa zum Meister, Fachwirt oder Fachkaufmann – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die Förderanträge stellen Interessenten aus Niedersachsen/Bremen bei der NBank. Nur die NBank entscheidet über die Bewilligung und beantwortet Detailfragen zur Förderung.
Wie schon bisher können ausgelernte Fachkräfte Äntrage nach dem AFBG stellen. Zum 1. August wurden die Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) deutlich verbessert.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch Aufstiegs-BAföG genannt, ist das Äquivalent zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der beruflichen Bildung. Ob Meisterin, Fachwirt, Technikerin oder Erzieher - das AFBG fördert unabhängig vom Alter in Vollzeit und Teilzeit die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse in allen Branchen.
Die Förderung selbst setzt sich zusammen aus finanziellen Beiträgen, die unabhängig vom Einkommen zu den Kosten der Fortbildung gewährt werden, und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich aus einem finanziellen Beitrag zum Lebensunterhalt, der abhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt wird. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen. Seit Bestehen des AFBG konnten für rund drei Millionen Menschen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern oder Ausbildern ermöglicht werden.
In Niedersachsen beantwortet die NBank Detailfragen zum „Aufstiegs-BAföG“ und nimmt die Förderanträge entgegen.
Informationen und Antragsformulare der NBank
Bitte beachten Sie:
Sofern Sie eine Prüfung vor der IHK Hannover ablegen, benötigen Sie zur Beantragung von Aufstiegs-BAföG eine Bescheinigung der IHK, dass Sie zur Prüfung zugelassen werden. Hierzu reichen Sie bitte beim zuständigen Püfungssachbearbeiter folgende Unterlagen ein:
Dirk Sundermeier