Die „Begabtenförderung Berufliche Bildung" ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung junger, leistungsstarker und motivierter Absolventen und Absolventinnen einer dualen Berufsausbildung. Es unterstützt Sie dabei, sich als zukünftige Fach- und/oder Führungskraft im Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, oder aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den eigenen Horizont zu erweitern.
Innerhalb eines dreijährigen Förderzeitraums (Aufnahmejahr und zwei Folgejahre) können ab 2020 Zuschüsse von insgesamt maximal 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden. Das sind im Durchschnitt jährlich 2.700 Euro - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme.
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Um sich auf ein Weiterbildungsstipendium bewerben zu können, müssen Sie eine duale Ausbildung abgeschlossen haben und bestimmte Kriterien bezüglich Noten, Alter und Berufsstatus erfüllen.
Von der Aufnahme grundsätzlich ausgeschlossen sind:
Trifft eines dieser Ausschlusskriterien auf Sie zu? Dann gehören Sie leider nicht zur Zielgruppe. Unter dem Punkt „Weitere Fördermöglichkeiten“ haben wir einige Alternativen für Sie aufgelistet.
Trifft kein Ausschlusskriterium auf Sie zu? Dann haben Sie bereits die erste Hürde geschafft. Testen Sie nun, ob Sie die weiteren Kriterien erfüllen.
Sie haben:
Bitte beachten Sie: Sie müssen anhand von konkreten Beispielen darlegen, welche besonderen Gründe Ihre Aufnahme in die Förderung rechtfertigen. Normale Arbeitszeugnisse und Ausbildungstätigkeiten genügen nicht.
Bitte beachten Sie: Diese Auflistung ist nicht abschließend. Gerne prüfen wir auch Ihre individuellen Lebenssachverhalte.
Trifft mindestens eine der nachfolgenden Aussagen pro Kriterium (1-4) auf Sie zu? PRIMA! Herzlichen Glückwunsch, Sie gehören zur Zielgruppe!
Aber Achtung: Auch wenn Sie zur Zielgruppe gehören, garantiert Ihnen dies nicht automatisch die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium. Liegen mehr Bewerbungen vor als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Zum Nachlesen finden Sie die Voraussetzungen ausführlich beschrieben auch in den Stipendieninformationen der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen:
Nicht förderfähig sind z.B. folgende Maßnahmen:
Bei Fragen rund um das Weiterbildungsstipendium wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kammer oder Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen wurde. Hier erhalten Sie Auskunft zu konkreten Fragen zur Bewerbung und zur Förderung.
Die zuständige Kammer/Stelle führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach den vorgegebenen Richtlinien durch. Sie nimmt die Bewerbungsunterlagen entgegen und vergibt die Stipendien. Im Rahmen des Stipendiums entscheidet die zuständige Kammer/Stelle ebenfalls über die eingereichten Förderanträge, zahlt die Fördermittel aus und überprüft Ihre Teilnahmenachweise und die Mittelverwendung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte vor Einreichung Ihrer Bewerbung auch der diesem Stipendium zugrunde liegenden Förderrichtlinie.
Wenn Sie sich um einen Platz bewerben möchten, sollten Sie für die drei Förderjahre beruflich und persönlich auch die Möglichkeit sehen, das Stipendium auszuschöpfen. Falls dies nicht der Fall ist, geben Sie die Chance bitte einem anderen Bewerber.
Ansprechpartnerin bei der Industrie- und Handelskammer Hannover:
Frau Veronika Zinn
Tel. 0511/3107-380
Fax: 0511/3107-440
E-Mail: begabte(at)hannover.ihk.de
Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte im Original auf dem Postwege an die
IHK Projekte Hannover GmbH
Frau Veronika Zinn
Schiffgraben 49
30175 Hannover
oder geben diese direkt am Empfang im Schiffgraben 55, 30175 Hannover ab.
Bitte beachten Sie die jährlichen Bewerbungsfristen: Die reguläre Bewerbungsfrist zur Aufnahme in das Stipendiatenprogramm zum 1.1.2022 endet am Montag, 25.10.2021 (Ausnahme: andere Fristen, wenn die Weiterbildung bereits im Vorjahr beginnt). Bewerbungen per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.
Informationsveranstaltungen zum Weiterbildungsstipendium werden zweimal jährlich angeboten. Die nächste Informationsveranstaltung:
Für Absolventinnen und Absolventen der IHK-Winterprüfung 2020/2021:
n.B, n.B, 16.30 bis ca. 18.00 Uhr
Die Veranstaltung findet in den Räumen der IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover statt.
(Begleitpersonen dürfen aufgrund des begrenzten Platzangebotes zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgebracht werden)
Für die Absolvent/-innen der Abschlussprüfungen 2021 stehen aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bislang keine Informationsveranstaltungen fest. Termine werden noch kurzfristig bekannt gegeben.
Bei weiteren Fragen oder individueller Klärung von Sachverhalten wenden Sie sich bitte direkt an Frau Zinn. |
Datenschutz: Die „Hinweise und Erläuterungen zum Datenschutz für Bewerber/-innen und Empfänger/-innen von Stipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) über die Stiftung Begabten-förderung berufliche Bildung (SBB)" im Menüpunkt Datenschutz der Internetseite der SBB sind Bestandteil dieses Antrags.
Der Beschäftigungsnachweis muss:
Sollten Sie arbeitslos gemeldet sein, müssen Sie dies durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Arbeitsagentur nachweisen.
Neue Stipendiaten und Stipendiatinnen nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres in die Begabtenförderung auf.
Regulärer Bewerbungsschluss zum nächsten Aufnahmetermin ist der
25. Oktober 2021.
(Bitte beachten Sie den davon abweichenden Bewerbungsschluss, wenn Ihre Weiterbildung bereits vor Aufnahme in das Stipendium beginnt)
Nach dem Bewerbungsschluss findet ein Auswahlverfahren statt. Es werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Anfang Dezember 2021 informieren wir Sie per Post darüber, ob Sie für ein Stipendium ausgewählt wurden.
Sie haben eine Absage erhalten? Bis zum Erreichen der Altersgrenze können Sie sich erneut für das folgende Jahr bewerben oder Ihre Bewerbung für das Folgejahr hinterlegen lassen. Außerdem haben wir Informationen zu weiteren Förderungsmöglichkeiten zusammengestellt.
Als Nachrücker/-in haben Sie ggfs. die Möglichkeit im Laufe des ersten Förderjahres noch einen Stipendiaten-platz zu erhalten. Klappt dieses nicht, so nimmt Ihre Bewerbung automatisch am Bewerbungsverfahren für das nächste Jahr teil, vorausgesetzt die Altersgrenze ist nicht überschritten.
Unter bestimmten Bedingungen können Weiterbildungen gefördert werden, die bereits vor der Aufnahme in das Stipendium begonnen haben:
Nur wenn alle vier genannten Bedingungen erfüllt sind, kann die Weiterbildung ab der Aufnahme ins Förder-programm anteilig gefördert werden. Der offizielle Bewerbungsschluss gilt hier nicht. Erhalten wir Ihre Bewerbung erst nach Weiterbildungsbeginn, so kann diese leider nicht mehr gefördert werden.
Bitte beachten Sie unbedingt: Erst der Antrag, dann mit der Weiterbildung beginnen
Während des Stipendiums müssen Sie jede Maßnahme rechtzeitig vor Beginn beantragen. Hierzu reichen Sie einen entsprechenden Antrag auf Förderung einer Weiterbildung zusammen mit einer ausführlichen Beschreibung Ihrer Weiterbildung oder Ihres Studienganges mit allen Eckdaten ein.
Eine nachträgliche Bewilligung oder nur eine anteilige Förderung für die Zukunft sind bei verspätetem Antragseingang nicht möglich.
Förderfähig sind im Übrigen nur die Kosten, die Ihnen innerhalb des Förderzeitraumes entstehen. Vorab angeschaffte Fachliteratur oder andere Arbeitsmittel können somit nicht gefördert werden.
Als Stipendiat/-in haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen IT-Bonus zu beantragen. Dies ist ein Zuschuss von bis zu 250 Euro für den Erwerb eines Computers, Notebooks oder Tablets.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Förderfähig sind Geräte, die ein sinnvolles Arbeiten ermöglichen:
Hier finden Sie das Antragsformular für den IT-Bonus.
Hier finden Sie alle Antragsformulare, die Richtlinie, weitere Merkblätter zu verschiedenen Einzelthemen des Weiterbildungsstipendiums sowie externe Links:
Antragsformulare:
Infoblätter/Merkblätter:
Externe Links:
Hinweis: Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus stehen in diesem Jahr noch keine Termine für Informationsveranstaltungen fest. Die Präsentation der Info-Veranstaltung des letzten Jahres haben wir für Sie online gestellt.
Bitte lesen Sie sich auch die Informationen auf unserer Homepage aufmerksam durch. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Zinn. Gerne können Sie auch einen Telefontermin zur Klärung individueller Sachverhalte mit uns vereinbaren.