Eine Vielzahl von Menschen bringt einen ausländischen Schul-, Berufs-, oder Hochschulabschluss nach Deutschland mit. Diese ausländischen Qualifikationen können in Deutschland zur besseren Einschätzung hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen bewertet und in bestimmten Fällen anerkannt werden. Für die Bewertung bzw. Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse sind in Deutschland verschiedene Institutionen zuständig.
Um Sie bei dem Prozess der Bewertung bzw. Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses zu unterstützen, hat die IHK Hannover im Rahmen des Programms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ eine Erstanlaufstelle für Menschen mit ausländischen Qualifikationen eingerichtet. An die Erstanlaufstelle können sich alle Ratsuchenden mit ausländischen Schul-, Berufs-, oder Hochschulabschlüssen wenden, unabhängig von der Fachrichtung ihres Abschlusses (also auch Berufe die nicht zur IHK gehören). Die Berater*innen der Erstanlaufstelle übernehmen eine Lotsenfunktion im Anerkennungsverfahren:
Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenlos.
Sie können einen persönlichen Beratungstermin telefonisch mit uns vereinbaren. Fragen Sie auch nach unseren Sprechtagen in Hameln, Hildesheim, Bruchhausen-Vilsen, Stadthagen, Nienburg, Holzminden, Göttingen und Braunschweig.
Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr.
Tel.: +49 (0) 511 3107 - 517
Fax: +49 (0) 511 3107 - 422
Email: anerkennungsberatung(at)hannover.ihk.de
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie ihn frühzeitig abzusagen.
Sehr geehrte Ratsuchende,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beratung nicht stattfinden kann, wenn Sie mehr als 20 min verspätet sind.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Sie möchten Ihre Mitarbeitende mit einer Teilgleichwertigkeit bei einer Anpassungsqualifizierung oder Ausgleichsmaßnahmen unterstützen? Gerne informieren und beraten wir Ihr Unternehmen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit unseren Anerkennungs- und Qualifizierungsberatern*innen.
Weitere Informationen zum Thema „Anerkennung in Deutschland“ sowie eine Übersicht der für die verschiedenen Berufe zuständigen Stellen:
www.anerkennung-in-deutschland.de
Einen Überblick über alle Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen sowie Informationen über das IQ Projekt:
www.netzwerk-iq.de
Das IQ Netzwerk Niedersachen:
https://www.migrationsportal.de
Informationen darüber, ob eine ausländische Hochschule bzw. Universität in Deutschland anerkannt ist und eine erste Einschätzung Ihres ausländischen Schul- bzw. Hochschulabschlusses:
https://anabin.kmk.org/anabin.html
Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen stellt Inhabern*innen eines ausländischen Hochschulabschlusses auf Antrag eine individuelle Zeugnisbewertung aus. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu Anerkennung und Bewertung in anderen Berufen:
http://www.kmk.org/zab
"Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (kurz: BQFG oder Anerkennungsgesetz). Den Gesetzestext finden Sie hier:
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
Eine Übersicht über alle Berufe und Ausbildungen in Deutschland:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp
Liste aller ermächtigten Übersetzer*innen in Deutschland:
http://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/
Informationen zur Bewerbung an deutschen Hochschulen:
http://www.uni-assist.de/
Eine Übersicht über alle in Deutschland angebotenen Studiengänge:
www.hochschulkompass.de
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Tel.: 0511/ 3107-517
Fax: +49 (0) 511 3107 - 422
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