Das aktualisierte IHK-Merkblatt „Anpassungsqualifizierungen in dualen Ausbildungsberufen“ mit entsprechenden Vorlagen und weitere praxisbezogene Materialien zur Berufsanerkennung informieren über die Möglichkeiten der Beschäftigung und Anerkennungsförderung von ausländischen Fachkräften.
Unter dem Begriff der Anpassungsqualifizierung werden verschiedene Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen der Berufsanerkennung zusammengefasst. Ein IHK-Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit weist die Qualifizierungslücken detailliert auf. Die Anpassungsqualifizierung soll diese fehlenden Kenntnisse vermitteln und kann anschließend zu einer vollen Anerkennung des ausländischen Abschlusses führen. Unternehmen können sich auf einen IHK-Bescheid über Gleichwertigkeitsfeststellung genauso verlassen wie auf jedes andere Zeugnis. Im besten Fall attestiert er die volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss. Damit können die Unternehmen sicher sein, dass sie es mit einer Fachkraft zu tun haben, die – abgesehen von üblichen Einarbeitungsprozessen und eventuellen Sprachbarrieren – problemlos für alle Tätigkeiten einsetzbar ist. Aber auch mit dem Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit können Fachkräfte in den Bereichen eingesetzt werden, für die sie qualifiziert sind. In diesem Fall können Arbeitgeber selbst entscheiden, ob die vorhandenen Qualifikationen für die verfügbare Stelle ausreichend sind. In dualen Ausbildungsberufen ist die Berufsausübung nicht von der vollen Gleichwertigkeit abhängig.
Mangelberufe: Chance Rekrutierung aus Drittstaaten
Unternehmen in Branchen mit Fachkräfteengpass können mithilfe der Positivliste und des Anerkennungsverfahrens Fachkräfte direkt aus dem Ausland bzw. aus Drittstaaten (Nicht-EU-Bürger) rekrutieren. Wenn in einem bestimmten Beruf ein anerkannter Fachkräfteengpass besteht, kann eine formale Anerkennung zum Erhalt eines Aufenthaltstitels führen.
Voraussetzungen für die Zulassung der Fachkräfte sind:
• eine volle Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
• ein Engpass auf dem deutschen Arbeitsmarkt in dem Beruf
Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt die Engpassberufe und erstellt die Positivliste, die regelmäßig an die Arbeitsmarktentwicklung angepasst wird. Die Zustimmung zur Beschäftigung in diesen Berufen wird ohne Vorrangprüfung erteilt, wenn die Arbeitsbedingungen der angebotenen Stelle nicht ungünstiger sind als jene von vergleichbar inländischen Beschäftigten.
Bei Fragen zur Anerkennung von ausländischen beruflichen Qualifikationen in IHK-Berufen wenden sich Interessenten an die Anerkennungsstelle der IHK Hannover.
Ansprechpartnerin:
Olga Alferova
Tel. 0511/3107 - 518
Fax 0511/3107 - 422
alferova(at)hannover.ihk.de
Download:
Merkblatt „Anpassungsqualifizierungen in den dualen Ausbildungsberufen“
IHK-Vorlage „Vertrag über die Durchführung einer betrieblichen Anpassungsqualifizierung“
IHK-Vorlage „Bescheinigung über absolvierte Anpassungsqualifizierung“
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