Die Agentur für Arbeit unterstützt Unternehmen, die Flüchtlinge einstellen, mit zahlreichen Programmen. Auch beim Spracherwerb gibt es Möglichkeiten der Unterstützung. Die Förderprogramme für Unternehmen und Flüchtlinge im Überblick:
Förderungen für Unternehmen
Einstiegsqualifizierung
Für Unternehmen, die auf der Suche nach geeigneten Auszubildenden sind, aber den Bewerber nicht einschätzen können, ist die Einstiegsqualifizierung (EQ) interessant. EQ bieten Unternehmen die Möglichkeit, junge Menschen über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten kennen zu lernen und an eine Ausbildung heranzuführen. Die Arbeitsagentur erstattet Unternehmen einen Zuschuss zur Vergütung der EQ in einer Höhe von 231 Euro/Monat. Unternehmen können der IHK Plätze für Einstiegsqualifizierungen mit einem Meldebogen mitteilen. Weitere Informationen zur EQ und den Meldebogen finden Sie im Internetangebot der IHK Hannover oder bei der Agentur für Arbeit.
Assistierte Ausbildung
Wenn sich zeigt, dass ein Auszubildender zusätzliche Unterstützung braucht, soll die Assistierte Ausbildung helfen eine einmal begonnene Lehre auch erfolgreich abzuschließen. Die Palette möglicher Maßnahmen ist breit: Krisenintervention, Alltagshilfen, Sprachförderung, Förderunterricht und Prüfungsvorbereitung gehören dazu. Die Ausbildungsbetriebe können zudem administrative und organisatorische Hilfe bekommen. Assistierte Ausbildung ist kein Sonderweg, sondern eine normale betriebliche Ausbildung - nur intensiv begleitet. Die Agenturen für Arbeit tragen die Kosten für das Instrument. Weitere Informationen zur Assistierten Ausbildung finden Unternehmen im Internetangebot der IHK Hannover.
Eingliederungszuschuss
Flüchtlinge und Asylbewerber zählen aufgrund sprachlicher oder fachlicher Defizite häufig zur Gruppe der erschwert vermittelbaren Arbeitnehmer. Für diese Gruppe ist ein erhöhter Aufwand für die Einarbeitung erforderlich. Die Arbeitsagentur unterstützt Unternehmen deshalb und kommt für maximal 50 Prozent des gezahlten Arbeitsentgelts auf. Dieser sogenannte Eingliederungszuschuss wird für maximal zwölf Monate ausbezahlt. Wichtig für Unternehmen: Der Antrag muss gestellt werden, bevor der neue Mitarbeiter die Stelle antritt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Eingliederungszuschuss. Ob und in welcher Höhe die Förderung gezahlt wird, entscheidet die Arbeitsagentur vor Ort. Weitere Informationen zum Eingliederungszuschuss finden Unternehmen auf den Internetseiten der Arbeitsagentur.
Förderungen für Arbeitnehmer
Unternehmen sollten zukünftige Mitarbeiter auf folgende Fördermöglichkeiten hinweisen:
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) sind ähnlich der assistierten Ausbildung. Der Unterschied: Die abH finden außerhalb der Arbeitszeit statt und eine unterstützende Begleitung des Unternehmens ist nicht vorgesehen. Die Kosten für diese Maßnahmen, bei denen es um persönliche Hilfen für den Auszubildenden wie zum Beispiel Nachhilfe in Theorie und Praxis, Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen oder sozialpädagogische Begleitung geht, trägt die Arbeitsagentur. Weitere Informationen zu den abH finden Unternehmen auf den IHK-Internetseiten.
Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter (WeGebAU)
Wenn Unternehmen einen oder mehrere Flüchtlinge beschäftigen, kommt die Arbeitsagentur teilweise für die Kosten einer Weiterbildung auf und zahlt dem Arbeitnehmer Zuschüsse, die Ausgaben wie Fahrtkosten decken sollen. Die Weiterbildung sollte die Qualifikation des Flüchtlings deutlich verbessern und unter Umständen zu einem noch nicht erfolgten Berufsabschluss führen. Infos zu WeGebAU finden Unternehmen im Internetangebot der Arbeitsagentur. Auch die IHK bietet eine Förderung an: Die Vollversammlung der IHK Hannover hat für die Jahre 2016 bis 2018 einen Weiterbildungsfonds beschlossen, um berufsbezogene Qualifizierungen zu fördern. Ein besonderer Förderschwerpunkt soll die berufliche Weiterbildung von Flüchtlingen sein: Bei dieser Gruppe werden die Lehrgangskosten zu 75 Prozent statt der sonst üblichen 50 Prozent bezuschusst. Weitere Informationen zum Weiterbildungsfond finden Unternehmen auf den IHK-Internetseiten.
Unterstützung beim Spracherwerb
Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für die berufliche Integration von Flüchtlingen. Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführten Integrationskurse beziehen sich auf den allgemeinen Spracherwerb. Die berufsbezogene Deutschförderung kann über das ESF-BAMF-Programm erfolgen. Alle Informationen zum Thema Spracherwerb finden Unternehmen auf den Internetseiten des BAMF.