Das Bundeskabinett hat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Die neuen Regelungen sollen die Einwanderung von Arbeitskräften erleichtern und so mehr ausländische Fachkräften den Weg nach Deutschland ebnen.
Im neuen Gesetz entfallen etwa Beschränkungen auf sogenannte Engpassberufe oder die Vorrangprüfung, bei der überprüft wird, ob es in Deutschland oder in der EU geeignete Bewerber für eine offene Stelle gibt. Außerdem sollen die befristete Einreise für die Arbeitssuche und die Anerkennung beruflicher Qualifikationen erleichtert werden. Junge Leute haben die Möglichkeit nach Deutschland zu kommen, um hier erst eine Ausbildung zu machen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist Teil der Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Mit der Fachkräftestrategie sollen mehr inländische, europäische und internationale Fachkräfte angesprochen werden. In einem fortlaufenden Prozess werden mit den Sozialpartnern, Ländern, Kammerorganisationen und der Bundesagentur für Arbeit konkrete Maßnahmen erarbeitet. Ergänzt wird das Paket der Bundesregierung durch das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, das klarere Regelungen für die Ausbildungsduldung enthält, diese auf Helferausbildungen ausweitet und darüber hinaus einen neuen Duldungstatbestand für gut integrierte Geduldete schafft.
Download: Fachkräftestrategie der Bundesregierung