Der zuständige Fachausschuss der Prüfungsaufgaben und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) „Biologielaborant/-in” hat eine Themenliste für den praktischen Teil der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 im Beruf Biologielaborant/-in entwickelt, die als Unterstützung bei der Tierversuchsanzeige, zum Beispiel in Form einer Sammelanzeige, dienen soll.
In der Änderungsverordnung des Berufs vom 30. Dezember 2016 werden Anforderungen für bestimmte berufliche Tätigkeiten abgebildet, die Bezug auf das gültige Tierschutzrecht nehmen.
Die Orientierungshilfe richtet sich an ausbildende Betriebe und berufliche Schulen. Sie stellt jedoch keinen rechtsverbindlichen Anspruch auf Vollständigkeit dar.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der IHK Hannover, Peter Schlote, Tel. 0511/3107-251, schlote(at)hannover.ihk.de