Die hohen Anforderungen an die berufliche Ausbildung können nur durch qualifizierte Ausbilder erfüllt werden. Wer ausbilden will, muss persönlich und fachlich geeignet sein und die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen.
Die IHK prüft das Vorliegen dieser Voraussetzungen anhand der Angaben und beigefügten Nachweise in dem Erfassungsbogen, der bei erstmaliger Ausbildung, bei einem Ausbilderwechsel bzw. bei der Änderung personenbezogener Daten der IHK vorgelegt werden muss.
Der Erfassungsbogen für Ausbilder/-innen wird hier zum Herunterladen angeboten. Sie können die nötigen Angaben direkt am PC in das PDF-Dokument eintragen. Vor dem Ausdrucken müssen Sie die Datei unter einem neuen Namen abspeichern. Benutzen Sie bitte hierzu das Speicher-Symbol auf der Menüleiste des Acrobat-Readers. Den unterschriebenen Erfassungsbogen (2 Seiten) schicken Sie bitte zusammen mit der notwendigen Datenschutzerklärung im Original an die IHK.
Erfassungsbogen für Ausbilder/-innen inkl. Datenschutzerklärung