Die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Schuhfertiger/-in ist am 3. März 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft.
Die Ausbildungsrahmenpläne und Prüfungsanforderungen wurden im Rahmen der Neuordnung überarbeitet.
Die Ausbildungsdauer bleibt mit drei Jahren unverändert. Statt einer Zwischen- und Abschlussprüfung wird künftig eine gestreckte Abschlussprüfung, bestehend aus Teil 1 und Teil 2 durchgeführt
Die Ausbildungsverordnung finden Sie im Internet unter folgendem Link:
Neuordnung Schuhfertiger/in 2017
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner der IHK Hannover, Mathias Totzke, Tel. 0511/3107-202, E-Mail: totzke(at)hannover.ihk.de