Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/zur Mediengestalterin Bild und Ton ist am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Neben der Überarbeitung der Ausbildungsrahmenpläne und Prüfungsanforderungen, wurden im Rahmen der Neuordnung die Ausbildungsberufe "Mediengestalter/-in Bild und Ton" und "Film- und Videoeditor" zusammengelegt.
Vor dem Hintergrund neuer Trends und Technologien wird der Beruf in folgenden Punkten modernisiert:
Eine weitere besondere Neuerung ist die Einführung von zwei Wahlqualifikationen, welche in einem Zeitrahmen von 20 bzw. 12 Wochen durchgeführt werden sollen.
Die Ausbildungsdauer mit drei Jahren und die Prüfungsstruktur mit Zwischen- und Abschlussprüfung bleiben unverändert.