Die Verordnungen über die Berufsausbildungen zum/zur Verkäufer/-in und Kaufmann/-frau im Einzelhandel sind zum 1. August 2017 in Kraft getreten.
Da die neue Ausbildungsverordnung nur eine Überarbeitung der aktuell laufenden Erprobungsverordnung mit punktuellen Änderungen darstellt, besteht für die Ausbildungsbetriebe derzeit weder ausbildungstechnisch noch administrativ Handlungsbedarf.
Die leichten Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bezeichnung und Ausrichtung der Wahlqualifikationen sowie die Bedeutung der Warenkenntnisse im Rahmen des fallbezogenen Fachgesprächs. Das Modell der Gestreckten Abschlussprüfung bei den Kaufleuten im Einzelhandel wird mit der Neuordnung in Dauerrecht überführt.
Nach neuer Verordnung können die betrieblichen Anforderungen innerhalb der Berufsausbildung zukünftig durch die folgenden Wahlqualifikationen berücksichtigt werden:
Für Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel: (Eine Wahlqualifikation ist auszuwählen).
1. Sicherstellung der Warenpräsenz,
2. Beratung von Kunden,
3. Kassensystemdaten und Kundenservice und
4. Werbung und Verkaufsförderung.
Für die Ausbildung der Kaufleute im Einzelhandel zusätzlich:
(Drei Wahlqualifikationen sind auszuwählen, davon mindestens eine der ersten drei):
1. Beratung von Kunden in komplexen Situationen,
2. Beschaffung von Waren,
3. Warenbestandssteuerung,
4. kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
5. Marketingmaßnahmen,
6. Onlinehandel,
7. Mitarbeiterführung und -entwicklung und
8. Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit.
Erwähnenswert ist insbesondere die neue Wahlqualifikation „Onlinehandel“, mit der nunmehr auch Einzelhandelsunternehmen, die teilweise auch den Distributionsweg Onlineshop nutzen, den Fachkräftenachwuchs noch passgenauer ausbilden können. Die bisherige Wahlqualifikation „IT-Anwendungen“ entfällt damit.
Für Rückfragen stehen Ihnen die IHK-Ausbildungsberater zur Verfügung.
Verordnungen über die Berufsausbildung zum/zur Verkäufer/-in und Kaufmann/-frau im Einzelhandel