Am 26. Mai 2015 ist die novellierte Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Holzmechaniker/-in im Bundesgesetzblatt erschienen und tritt am 1. August 2015 in Kraft.
Der Ausbildungsberuf war erst 2006 novelliert worden. Dennoch wurde eine Neuordnung angestoßen, um neue Qualifikationen für das Montieren von Innenausbauten und Bauelementen aufzunehmen.
Zuletzt startete 2011 ein Vorverfahren, um die Integration der benötigten Qualifikationen in einen bestehenden Beruf zu prüfen. Im Ergebnis wurde der Holzmechaniker novelliert und um eine neue Fachrichtung ergänzt.
Im Zuge der Neuordnung wurden auch die beiden bestehenden Fachrichtungen angepasst und die Schwerpunkte im Berufsbild verschoben. Dies führte unter anderem zu einer Anpassung der zeitlichen Richtwerte in den ersten 18 Monaten.
Gänzlich neu ist die Aufnahme einer kodifizierten Zusatzqualifikation:
„CAD/CNC-Fachkraft Holz“.
Über das Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation computergestütztes Konstruieren (CAD) und nummerisch gesteuerte Fertigungstechnik (CNC-Technik) Holz vereinbart werden.
Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind.
Die Prüfung findet im Rahmen der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt.
Die Ausbildungsverordnung finden Sie im Internet unter folgendem Link:
Verordnung Holzmechaniker/Holzmechanikerin