Die Prüfungsteilnehmer/-innen der fünf IT-Berufe (Fachinformatiker/in FR Anwendungsentwicklung, Fachinformatiker/in FR Systemintegration, IT-System-Kaufmann/frau, IT-System-Elektroniker/in, Informatikkaufmann/frau) müssen bei der Abschlussprüfung versichern, dass die Prüfungsleistung der Projektarbeit einschließlich der Dokumentation selbstständig und ohne fremde Hilfe erbracht wurde. Fremdleistungen sind für den Prüfungsausschuss kenntlich zu machen. Ein entsprechender Vordruck wird den Prüfungsteilnehmer/-innen zur Verfügung gestellt.
Prüfungsleistungen, die die Prüfungsteilnehmer nicht selbständig erbracht haben und die nicht als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden, stellen Täuschungsversuche im Sinne der Prüfungsordnung dar. Verschweigen die Prüfungsteilnehmer, dass Teile der Dokumentation nicht von ihnen selbst erstellt sind, ist darin eine Täuschungshandlung zu sehen, die zum Punktabzug bis hin zum Nichtbestehen der Prüfung führen kann. Sofern die gesamte Projektarbeit oder der größte Teil davon aus dem Internet heruntergeladen wurde, werden null Punkte vergeben.
Bei Schwierigkeiten hinsichtlich der Projektarbeit wenden Sie sich bitte an die IHK Hannover.