Für den Ausbildungsberuf Beruf Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau gilt ab 1. August 2017 eine neue Verordnung. Sie ist am 28. Februar 2017 im Bundesgesetzblatt erschienen.
Die Ausbildungsrahmenpläne und Prüfungsanforderungen wurden im Rahmen der Neuordnung überarbeitet.
Die Ausbildungsdauer bleibt mit drei Jahren unverändert. Statt einer Zwischen- und Abschlussprüfung wird künftig eine gestreckte Abschlussprüfung, bestehend aus Teil 1 und Teil 2 durchgeführt
Die Ausbildungsverordnung finden Sie im Internet unter folgendem Link:
Neuordnung Automobilkaufmann/Automobilkauffrau
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner der IHK Hannover, Mathias Totzke, Tel. 0511/3107-202, E-Mail: totzke(at)hannover.ihk.de