Beim Start in das Ausbildungsjahr zeigt sich schnell, ob Auszubildende zusätzliche Unterstützung brauchen. Ausbildungsbegleitende Hilfen – kurz abH - sollen schulische Defizite oder soziale Schwierigkeiten überwinden.
Als Zielgruppe für ausbildungsbegleitende Hilfen als Hilfsangebot der Arbeitsagentur gelten Jugendliche und junge Erwachsene in der betrieblichen Ausbildung, die Bildungsdefizite, Lernbeeinträchtigungen, Lücken in Fachtheorie und Fachpraxis, Sprachprobleme oder Schwierigkeiten im sozialen Umfeld haben. Über gezielten Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung sollen der Ausbildungserfolg gesichert und Ausbildungsabbrüche verhindert werden.
Ausbildungsbegleitende Hilfen beinhalten Wissensvermittlung im fachtheoretischen oder allgemein bildenden Bereich, Sprachunterricht oder individuelle sozialpädagogische Betreuung. Der Zeitaufwand für abH beträgt drei bis acht Stunden pro Woche und findet in der Regel in der Freizeit zusätzlich zur Ausbildung im Betrieb und zum Besuch der Berufsschule statt. Ein Förderplan wird in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb erstellt.
Über die Teilnahme an abH entscheidet die Agentur für Arbeit und es entstehen für Auszubildende und deren Ausbildungsbetriebe keine Kosten. Die Beantragung von abH ist jederzeit während der Ausbildung möglich. Der Antrag wird durch den Auszubildenden bei der Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Dem Antrag muss der Ausbildungsvertrag, ein Lebenslauf, eine Erläuterung zu den Defiziten, das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule sowie, bei Auszubildenden, die sich bereits länger in der Ausbildung befinden, ein schon vorhandenes Berufsschulzeugnis beigefügt sein.
Detaillierte Auskünfte erhalten Betriebe bei der zuständigen Agentur für Arbeit unter der für Arbeitgeber neu eingerichteten kostenlosen Servicenummer:
(0800) 45 55 520
Sie werden direkt mit dem zuständigen Arbeitgeberbetreuer der Agentur vor Ort verbunden.
Für Rückfragen stehen Ihnen auch die IHK-Ausbildungsberater zur Verfügung.