Erhalten Auszubildende von ihren Ausbildungsbetrieben im Hotel- und Gaststättengewerbe bestimmte Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung als Teil ihrer Vergütung, werden hierauf Lohnsteuer und Sozialversicherung fällig. In welcher Höhe dies der Fall ist, wird jährlich in der sogenannten Sachbezugsordnung neu festgelegt.
Dabei gilt es folgendes zu beachten: Die Vergütung darf nicht völlig in Sachleistungen umgewandelt werden. Mindestens 25 Prozent der Bruttovergütung sind in Geldleistung auszubezahlen.
Die Sachbezugsverordnung der Bundesregierung sieht für 2021 folgende Werte vor:
Die Berechnung bei kürzeren Zeiträumen als einem Monat erfolgt pro Tag mit 1/30.
Übersicht über Sachbezugswerte für das Jahr 2021