Seit 1. Juli 2013 ist die neue Beschäftigungsverordnung in Kraft. Nun steht auch die Liste der Berufe fest, in denen Absolventen von Ausbildungsberufen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Nach der „Blauen Karte EU“ für Hochqualifizierte, dem Anerkennungsgesetz und den Regelungen zum leichteren Einstieg für Studierende aus Nicht-EU-Staaten soll damit Beschäftigten aus Drittstaaten der unkomplizierte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Voraussetzungen für die Zulassung der Fachkräfte sind, dass
• ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einer deutschen
Ausbildung gleichwertig sind und
• in dem Beruf ein Engpass besteht, also auf dem deutschen Arbeitsmarkt freie
Arbeitskräfte mit einer bestimmten Ausbildung fehlen.
Die IHK Hannover bietet eine persönliche Beratung für Fachkräfte an, die ihre ausländischen Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen wollen. Zusätzlich hat die IHK Hannover mit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im April 2012 die Prüfung und offizielle Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in IHK-Berufen übernommen.
Die Engpassberufe werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) durch eine Fachkräfteengpassanalyse ermittel. Die BA erstellt daraus die Positivliste und passt diese regelmäßig an die Arbeitsmarktentwicklung an. Diese Positivliste wird ständig aktualisiert und in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der Zentrale für Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) veröffentlicht.