Bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages im neuen Beruf „Kaufmann/-frau für Büromanagement“ müssen zwei Wahlqualifikationen im Ausbildungsvertrag festgelegt werden. Insgesamt stehen zehn Wahlqualifikationen zur Verfügung, mit denen die Betriebe entsprechend ihres Leistungsprofils flexibel ausbilden können:
1. Auftragssteuerung und -koordination
2. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
3. Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
4. Einkauf und Logistik
5. Marketing und Vertrieb
6. Personalwirtschaft
7. Assistenz und Sekretariat
8. Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
9. Verwaltung und Recht (nur öffentlicher Dienst)
10. Öffentliche Finanzwirtschaft (nur öffentlicher Dienst)
Während der Ausbildung können die Wahlqualifikationen selbstverständlich gewechselt werden. Dieser Wechsel muss der IHK schriftlich gemeldet werden. Spätestens bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung, werden die entsprechenden Wahlqualifikationen letztmalig abgefragt.
Als Ansprechpartner bei der Industrie- und Handelskammer Hannover steht Tobias Bartsch, Tel. 0511/3107-505, bartsch(at)hannover.ihk.de, zur Verfügung.