Am 6. August 2016 ist das neue Integrationsgesetz in Kraft getreten. Es enthält wichtige Neuerungen zu Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten von Flüchtlingen und schafft mehr Rechtssicherheit für Unternehmen.
So erhalten Asylbewerber und Geduldete während der gesamten Dauer der Ausbildung einen gesicherten Aufenthalt. Nach einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss mit einer anschließenden Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre erteilt („3+2-Regel“). Von diesen Regeln ausgenommen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern und jene, bei denen eine Abschiebung unmittelbar bevorsteht.
Welche neuen Regelungen des Integrationsgesetzes für die Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen besonders relevant sind, zeigt ein Überblick unter http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/aktuell/integrationsgesetz0.html.