Mit Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses unterliegen Auszubildende der Berufsschulpflicht. Da es keine gesetzliche Regelung darüber gibt, wer die Auszubildenden in der BBS anmeldet, empfiehlt die IHK die Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb.
Durch den direkten Kontakt mit der Berufsbildenden Schule erhält der Ausbildungsbetrieb die Informationen über die Berufsschultage und die Berufsschulzeiten aus erster Hand und schnell. Dies kann zum Beispiel bei der Dienstplangestaltung von Vorteil sein. Darüber hinaus ist ein regelmäßiger Kontakt zur Berufsschule des Auszubildenden zu empfehlen.
Die Anmeldung kann durch das Formular erfolgen, das auf den Internetseiten der jeweiligen Berufsbildenden Schule zur Verfügung gestellt wird.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern der IHK Hannover.