In den ersten Monaten der Ausbildung zeigt sich schnell, ob Auszubildende zusätzliche Unterstützung brauchen. Haben Unternehmen Sorge, dass ihre Auszubildenden die Ausbildung abbrechen oder bei den Prüfungen durchfallen, können verschiedene Instrumente helfen. Ein Überblick.
Assistierte Ausbildung
Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen können über dieses bundesweit 2015 eingeführte Instrument von der Ausbildungssuche bis zum Abschluss individuell und kontinuierlich begleitet werden. Für Unternehmen heißt das: Wenn sich zeigt, dass ein Auszubildender gravierende Verhaltens- oder Leistungsdefizite aufweist, bietet die Assistierte Ausbildung die Chance auf umfassende Unterstützung, um eine einmal begonnene Lehre auch erfolgreich abzuschließen. Die Palette möglicher Maßnahmen ist breit: Krisenintervention, Alltagshilfen, Sprachförderung, Förderunterricht und Prüfungsvorbereitung gehören dazu. Die Ausbildungsbetriebe können zudem administrative und organisatorische Hilfe bekommen. Förderfähig ist jedes Unternehmen, das einen benachteiligten Jugendlichen in die betriebliche Ausbildung nehmen will oder schon übernommen hat. Assistierte Ausbildung ist kein Sonderweg, sondern eine normale betriebliche Ausbildung - nur intensiv begleitet. Die Agenturen für Arbeit tragen die Kosten für das Instrument.
Betriebe, die sich um das Weiterkommen ihrer Auszubildenden Sorgen machten, können sich unter der für Arbeitgeber eingerichteten kostenlosen Servicenummer 0800/45 55 520 an ihre zuständige Agentur für Arbeit wenden. Unternehmen werden direkt mit dem zuständigen Arbeitgeberbetreuer der Agentur vor Ort verbunden.
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Bietet die Assistierte Ausbildung umfassende Hilfe auch im persönlichen Bereich,
setzen die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) bei Bildungsdefiziten, Lücken
in Fachtheorie und Fachpraxis, Sprachproblemen oder Schwierigkeiten im sozialen Umfeld an. Gezielter Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung sollen Ausbildungsabbrüche verhindern. Mit diesem seit Jahren bewährten Instrument können alle Jugendlichen unterstützt werden, die ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine erste betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, sie erfolgreich abzuschließen. An drei bis acht Stunden in der Woche erhalten die Auszubildenden persönliche Hilfen wie zum Beispiel Nachhilfe in Theorie und Praxis oder Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen. Die Termine der abH finden in der Regel in der Freizeit nachmittags oder abends zusätzlich zur Ausbildung und zur Berufsschule statt. Über die Teilnahme an abH entscheidet die örtlich zuständige Agentur für Arbeit; den Antrag stellt der Auszubildende bei der Berufsberatung, er ist jederzeit während der Ausbildung möglich. Für Auszubildende und die Betriebe entstehen keine Kosten.
Informationen zu den abH erhalten Unternehmen ebenfalls bei der zuständigen Agentur für Arbeit unter der für Arbeitgeber eingerichteten kostenlosen Servicenummer 0800/45 55 520. Unternehmen werden direkt mit dem zuständigen Arbeitgeberbetreuer der Agentur vor Ort verbunden.
Initiative VerA
Das vom Bundesbildungsministerium (BMBF) geförderte Projekt zur „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ richtet sich an Jugendliche, die in der Ausbildung vor fachlichen oder privaten Problemen stehen oder in einer Konfliktsituation sind und daran denken, ihre Lehre abzubrechen. Auf Wunsch stellt der Senior Experten Service (SES ) – eine der größten Ehrenamts-organisationen für Fach- und Führungskräfte im Ruhestand –diesen Jugendlichen berufs- und lebenserfahrene Senior Experten zur Seite. Diese SES –Ausbildungsbegleiter sind ehrenamtlich tätig und können beispielsweise bei der Vorbereitung auf Prüfungen unterstützen, sich um sprachliche Defizite kümmern, die soziale Kompetenz und Lernmotivation fördern sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Auszubildendem und Ausbilder stärken. Sie werden auf ihre Aufgabe konkret vorbereitet und bringen das Fachwissen ihres Berufslebens mit. Die Begleitung ist für den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb kostenlos.
Eine SES-Ausbildungsbegleitung kann kostenfrei über das Kontaktformular auf www.vera.ses-bonn.de, über vera(at)ses-bonn.de oder 0228 26090-40 angefordert werden.
Ansprechpartnerin für die Region Hannover und Schaumburg:
VerA-Regionalkoordinator Manfred Hoppstock
Tel. 0176/99589813
E-Mail: hannover(at)vera.ses-bonn.de
Ansprechpartnerin für die Region Hildesheim und Südniedersachsen:
VerA-Regionalkoordinator Herrmann Hartmann
Tel. 0162/2088005
E-Mail: hildesheim(at)vera.ses-bonn.de
Für den Landkreis Diepholz und Nienburg wird aktuell noch ein Regionalkoordinator gesucht. Bis dahin ist Herr Hoppstock für die Region Ansprechpartner.
Berufsausbildungsbeihilfe
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Förderung für Auszubildende, die auf eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses angewiesen sind. Damit soll ihnen eine breitere finanzielle Grundlage für den eigenen Lebensunterhalt gewährt werden. Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen. Für Unternehmen entstehen keine Kosten. Die Höhe der BAB hängt von der Höhe der Ausbildungsvergütung, den anfallenden Fahrtkosten und den monatlichen Mietkosten ab. Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe wird bei der lokalen Agentur für Arbeit gestellt, in deren Bezirk der Auszubildende den Wohnsitz beziehungsweise den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Förderung kann mit Beginn der Berufsausbildung gewährt werden. Wird die BAB erst nach Beginn der Berufsausbildung beantragt, wird sie rückwirkend maximal bis zu dem Monat ausgezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Download:
Assistierte Ausbildung (AsA), Flyer der Bundesagentur für Arbeit (BA)
ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), Flyer der BA
VerA: Stark durch die Ausbildung, Flyer für Auszubildende
Berufsausbildungsbeihilfe (BaB), Merkblatt der BA