Fast zwei Drittel aller vorzeitigen Vertragslösungen erfolgen innerhalb des ersten Jahres nach Ausbildungsantritt (ca. 1/3 der Verträge dauerte nur maximal 4 Monate, weitere 31 Prozent zwischen 5 und 12 Monaten). Eine Vertragslösung stellt jedoch für einen großen Teil der Auszubildenden keinen Ausbildungsabbruch dar. Dies zeigen Ergebnisse auf Basis der Berufsbildungsstatistik, die jetzt in der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) herausgegebenen Zeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP“ unter dem Titel „ Weiterhin hohe Quote vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge“ veröffentlicht wurden.
Bundesweit werden schon seit Anfang der 1990er-Jahre zwischen 20 und 25 Prozent der begonnenen Ausbildungsverträge des dualen Systems vorzeitig gelöst. Laut dem BIBB ist aber davon auszugehen, dass ca. die Hälfte der Auszubildenden mit gelöstem Ausbildungsvertrag erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System abschließt. Solche Ausbildungsberufs- und Betriebswechsel werden auch als Vertragslösungen gezählt. Da die individuellen Ausbildungsverläufe der Auszubildenden mit gelöstem Vertrag nicht nachverfolgt werden können, kann auf Basis der Berufsbildungsstatistik derzeit nicht abschließend festgestellt werden, welche Vertragslösung einen endgültigen Ausbildungsabbruch darstellt. Das BIBB entwickelt nun ein Berechnungsmodell zur Einschätzung der Abbruchquoten auf Basis der Berufsbildungsstatistik; die Datenlage wird dessen Anwendung aber erst in den kommenden Jahren erlauben.
Seit dem Frühjahr 2010 hilft die IHK Hannover mit Unterstützung des Senior Experten Service Unternehmen und Jugendlichen bei der Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen. Im Rahmen der Initiative VerA werden Auszubildenden IHK-Mentoren zur Seite gestellt, um sie zu einem erfolgreichen Berufsabschluss zu führen und Ausbildungsabbrüchen entgegenzuwirken.
Download:
Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP, 2/2012: „Weiterhin hohe Quote vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge“