Anmeldung:
Anmeldung erforderlich
Referent:
Dipl.-Finw. Achim Bug, Hauptzollamt Hannover
Informationen:
Zollvergünstigungen sind auch nach der EU-Erweiterung noch ein wesentliches Instrument zur Erhöhung des Warenaustausches mit Drittstaaten und somit Im- bzw. Exportförderungsmaßnahmen. Um diesen Vorteil zu nutzen, hat die Europäische Gemeinschaft mit weit über hundert Staaten bzw. Staatengruppen (wie z.B. die neue Pan-Euro-Med-Zone) sog. Präferenzabkommen geschlossen mit dem Ziel, Zollersparnisse dem/den Abkommenspartner/n zu gewähren - allerdings nur für Ursprungswaren der Lieferregion/des Lieferlandes.
Oft sind die Bestimmungen, die finanziell bedeutsame Zollvorteile beim Import ermöglichen, an kompliziert erscheinende Be- bzw. Verarbeitungsregelungen gebunden, die der Exporteur bzw. der Lieferant/Hersteller vor der Ausfüllung von Nachweisdokumenten (z.B. EUR.1, EUR-MED, spezielle Ursprungserklärungen oder Lieferantenerklärungen) überprüfen musste.
In dem IHK-Aufbau-Seminar Zollvergünstigungen mit Ursprungsnachweisen Teil 2 werden die Teilnehmenden durch Referate und Übungen mit der praktischen Handhabung der speziellen Präferenzregelungen (Sonderformen) vertraut gemacht, um Exportgeschäfte reibungslos und möglichst im vereinfachten Verfahren als "Ermächtigter Ausführer" abzuwickeln.
In gleicher Weise wendet sich das Seminar auch an Unternehmen, die keine direkten Auslandsbeziehungen unterhalten (z.B. Zulieferbetriebe), deren Mitarbeiter/innen aber trotzdem bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen ebenfalls Sonderregelungen der Präferenzvorschriften beachten müssen, weil sie sich sonst Schadensersatzansprüchen wegen falscher Erklärungen der belieferten Exporteure und teilweise auch dem Abbruch dieser Geschäftsbeziehungen aussetzen.
Dieses Aufbauseminar ist gedacht für Teilnehmende des IHK-Basis-Seminars am 24. September 2007, 28. Oktober 2008, 20. Oktober 2009, 6. Oktober 2010, 13. Oktober 2011 oder 11. Oktober 2012 und für Teilnehmende, die bisher bereits über (ausreichende) Erfahrungen und Vorkenntnisse zum Präferenzursprungsrecht verfügen. Die einzelnen Seminarinhalte sind nachfolgend näher beschrieben.
Seminarinhalte:
- Kurze Einführung und Wiederholung der Themen vom Basisseminar
- Arten der Lieferantenerklärungen, insbesondere Form III und IV
- Sinn und Zweck
- Auskunftsblatt INF 4
- Risiken für den Aussteller und Anwender
- Vertiefung der Ursprungsregeln, dargestellt anhand der Präferenzsysteme der EG mit der Schweiz im EWR
- schwierige Ursprungsbestimmungen
- Territorialitätsprinzip
- Kumulationsbestimmungen (insbesondere in der Pan-Euro-Med-Zone)
- Vertiefung der Ursprungsregeln
- Präferenzen im Veredelungsverkehr
- Warenzusammenstellungen
- Ausstellung von Präferenznachweisen
- Hinweise auf Vereinfachungen
- Arbeits- und Organisationsanweisung
- Buchmäßige Trennung
- Produktionsstätten in mehreren Ländern
- Folgen von unrichtigen Erklärungen einschl. Strafbestimmungen
- Diskussion
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern nach § 13 BGB steht nach Maßgabe der folgenden Hinweise ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
IHK Projekte Hannover GmbHSchiffgraben 4930175 HannoverFax: 0511/3107-440E-Mail: weiterbildung@hannover.ihk.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
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