Beitragsrückgewähr für 2011 und Beitragssenkung für 2012 beschlossen
Die Mitgliedsunternehmen der IHK Hannover erhalten durch eine Beitragsrückgewähr über 21 Prozent der für das Jahr 2011 im Jahr 2011 gezahlten IHK-Beiträge zurück. Das Gesamtvolumen der Beitragsrückgewähr liegt bei rund 2,5 Mio. Euro. Zusätzlich entlastet werden die IHK-Mitglieder durch eine Beitragssenkung für das kommende Jahr. Die Beitragsumlage wird für 2012 deutlich – um rund ein Viertel - auf 0,05 Prozent des Gewerbeertrags reduziert. Das beschloss die IHK-Vollversammlung am 5. Dezember 2011 in Hannover auf ihrer letzten Jahressitzung, in der stets die IHK-Finanzen im Mittelpunkt stehen.
Die Beitragsrückgewähr für 2011 fällt noch einmal deutlich höher aus als in den beiden Vorjahren. So erhalten die Mitgliedsunternehmen 21,39 Prozent der für 2011 im Jahr 2011 gezahlten Beiträge zurück, nach 15 Prozent Beitragsrückgewähr für 2010 und 12,5 Prozent für 2009. Die Beitragserträge der IHK Hannover für 2011 werden voraussichtlich bei knapp 15,8 Mio. Euro liegen und damit über dem von der Vollversammlung vor einem Jahr festgelegten Bedarf von 13,8 Mio. Euro. Entsprechend liegt das Volumen für die Beitragsrückgewähr bei rund 2,0 Mio. Euro, das aus einer im vergangenen Jahr angesparten Rücklage von 0,5 Mio. Euro auf ein Gesamtvolumen von 2,5 Mio. Euro aufgestockt wird.
Angesichts der Entwicklung der Beitragsrückgewähr auf ein Niveau von nun über 20 Prozent für 2011 hat die IHK-Vollversammlung am 5. Dezember 2011 weiterhin beschlossen, die IHK-Beiträge für das Jahr 2012 deutlich zu senken. Die Beitragsumlage wird für 2012 von 0,065 Prozent des Gewerbeertrags auf 0,05 Prozent reduziert. Das entspricht einer Umlagesatzsenkung von 23 Prozent und wird die Unternehmen bereits bei der nächsten Beitragserhebung im Frühjahr zusätzlich entlasten. Zudem erhalten Unternehmen die über Lastschriftermächtigungen den Verwaltungsaufwand im Beitragseinzug reduzieren, höhere Rabatte.
Von der Beitragsrückgewähr profitieren Mitgliedsunternehmen der IHK Hannover, die ihre IHK-Beiträge für das Beitragsjahr 2011 spätestens bis zum 31.12.2011 gezahlt haben. Das Geld fließt unbürokratisch und automatisch als Gutschrift bei der IHK-Beitragsveranlagung im Jahr 2012 an die Unternehmen zurück.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Beitrag der IHK Hannover
Bitte beachten Sie dazu die folgenden Hinweise:
a. Wie funktioniert das für Unternehmen, die bereits einen Beitragsbescheid für das Beitragsjahr 2012 erhalten haben?
Bitte überprüfen Sie, ob die für das Jahr 2012 genannte Bemessungsgrundlage unter Berücksichtigung Ihrer unternehmerischen Erwartungen realistisch erscheint. Diese Information liegt uns selbst nicht vor.
Allgemein: Da die Bemessungsgrundlagen für das Jahr 2012 (Gewerbeertrag für das Jahr 2012, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 2012) noch nicht bekannt sind, erfolgt hier zunächst eine vorläufige Veranlagung. Dafür verwenden wir zunächst die neueste Bemessungsgrundlage aus einem zurückliegenden Jahr, die uns zuletzt von der Finanzverwaltung mitgeteilt wurde, also regelmäßig schon zwei oder drei Jahre alt ist. (Falls überhaupt keine Zahl vorliegt, erheben wir vorläufig nur den niedrigsten Grundbeitrag.)
In all diesen Fällen wird zwar ohnehin von uns eine automatische Nachberechnung vorgenommen, sobald die tatsächlichen Zahlen uns nach Erlass des Steuerbescheids für 2012 mitgeteilt werden, aber dies wird regelmäßig erst in einigen Jahren erfolgen, so dass diese nachträglichen Veränderungen für die Anfang 2013 erfolgende Rückgewähr nicht berücksichtigt werden könnten.
Hier können Sie als Unternehmen aber selbst tätig werden: Sollte Ihre tatsächliche Ertragserwartung für 2012 höher liegen als die vorläufig zu Grunde gelegte alte Bemessungsgrundlage, sollten Sie uns Ihren erwarteten Ertrag 2012 jetzt schnellstmöglich mitteilen, damit eine entsprechende Änderung des Bescheids zügig erfolgen und die höhere Zahlung bei der Beitragsrückgewähr mit berücksichtigt werden kann. Zweckmäßig ist es, wenn Sie uns gleichzeitig eine Lastschriftermächtigung erteilen.
Für die erforderlichen Angaben können Sie das entsprechende unten als Link eingefügte Formular verwenden.
b. Wie funktioniert das für Unternehmen, die noch keinen Beitragsbescheid für das Beitragsjahr 2012 erhalten haben?
Neu gegründete oder andere Unternehmen, die bis Ende April 2012 noch keinen Beitragsbescheid erhalten haben, weil zum Beispiel der IHK bis dahin noch keine hinreichenden Informationen für eine Veranlagung vorliegen, können ebenfalls von dieser Rückgewähr profitieren. Bitte teilen Sie uns Ihren erwarteten Ertrag 2012 jetzt schnellstmöglich mit, damit die Erstellung eines Beitragsbescheids erfolgen und Ihre Zahlung bis zum 31.12.2012 bei der Beitragsrückgewähr mit berücksichtigt werden kann. Zweckmäßig ist es, wenn Sie uns gleichzeitig eine Lastschriftermächtigung erteilen.
Für die erforderlichen Angaben können Sie das entsprechende unten als Link eingefügte Formular verwenden.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular - mit Ihrer Unterschrift - im Original oder per Telefax zurück.
c. Erfolgt die Beitragsrückgewähr 2012 auf alle Zahlungen?
Die Beitragsrückgewähr 2012 wird auf alle Zahlungen (Grundbeitrag und Umlage) für das Beitragsjahr 2012, also nicht auf andere Beitragsjahre, erfolgen. Diese Zahlungen müssen aber bis zum 31.12.2012 geleistet worden sein.
d. Wie bekomme ich die Beitragsrückgewähr 2012?
Der entsprechende Beitrag wird Ihrem Beitragskonto gutgeschrieben und bei der Beitragsveranlagung im Frühjahr 2013 verrechnet. Wenn im Jahr 2013 keine Veranlagung mehr durchgeführt wird, erhalten Sie eine Erstattung.
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333