
Wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will, bedarf nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) einer Erlaubnis der IHK. Die IHK nimmt die Sachkundeprüfung ab und ist auch für die Eintragung des Versicherungsvermittlers im Versicherungsvermittlerregister zuständig.
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333