
Wer gewerbsmäßig Dritte als Versicherungsberater bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall beraten oder gegenüber dem Versicherer außergerechtlich vertreten will, bedarf nach § 34 e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) einer Erlaubnis der IHK. Versicherungsberater dürfen von einem Versicherer keinen wirtschaftlichen Vorteil erhalten oder sonst von ihm abhängig sein. Die IHK nimmt die Sachkundeprüfung ab und ist auch für die Eintragung des Versicherungsberaters im Versicherungsvermittlerregister zuständig.
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333