Donnerstag, 24. Mai 2012

    Ansprechpartner/-in

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    Jürgen Hahn

    Telefon: 0511/3107-399
    Fax: 0511/3107-400
    hahn(at)hannover.ihk.de

    Verjährung

    Der Geltendmachung von Forderungen ist eine zeitliche Grenze gesetzt. Vor Jahresende sollten ältere Außenstände überprüft werden, ob Verjährung droht. In Zweifelsfällen gibt die IHK Auskunft.


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    IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333