
Unternehmen, aber auch Werbegemeinschaften, Verkehrsvereine oder Stadtmarketing-Initiativen müssen unter bestimmten Umständen dann, wenn Künstler oder Publizisten für Werbezwecke oder für Feste engagiert werden, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) leisten. Die IHK informiert über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe. Ein umfangreiches Merkblatt bietet einen Überblick über die Thematik und beantwortet immer wieder auftauchende Fragen.
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333