
Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, können von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss beantragen. Über die Voraussetzungen, Konditionen und Antragswege informiert die IHK, die u. a. als fachkundige Stelle Gründungsvorhaben begutachtet.
Links zum Thema:
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333