Donnerstag, 24. Mai 2012

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    Gastronomie

    Seit 01.01.2012 gilt das neue Niedersächsische Gaststättengesetz. Die Gaststättenkonzession ist abgelöst durch eine Anzeige, die mindestens vier Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle, bei den Städten bzw. Gemeinden einzureichen ist. Die IHK berät über die gewerberechtlichen Anforderungen im Gastgewerbe und das Anzeigeverfahren.


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