
Für Ausführer, die sich im Außenwirtschaftverkehr das Eigentum an der verkauften Waren bis zu deren Bezahlung vorbehalten möchten, ist der Eigentumsvorbehalt von großer Bedeutung. Wegen der sehr unterschiedlichen Bestimmungen in den einzelnen Staaten ist es besonders wichtig zu prüfen, ob, in welcher Art, zu welchen Voraussetzungen und mit welcher Wirkung dies möglich ist.
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